„Die Strafjustiz folgt viel zu selten der Spur des Geldes“
Doppelinterview mit Anne Brorhilker und Kilian Wegner
Berlin, 21.12.2025 – Deutschland gilt seit vielen Jahren als Geldwäsche-Paradies. Wo liegen die strukturellen Hebel, damit sich das endlich ändert? Darüber hat Transparency-Finanzexperte Stephan Ohme mit Anne Brorhilker, Vorständin von Finanzwende und zuvor leitende Ermittlerin in den Cum/Ex-Verfahren, sowie dem Wissenschaftler und Geldwäscheexperten Kilian Wegner gesprochen. Beide sind Mitglied im Beirat von Transparency Deutschland.
Dieser Beitrag ist ursprünglich in der 107. Ausgabe des Scheinwerfer-Magazins zum Themenschwerpunkt „Verstecktes Vermögen – Der Kampf gegen Geldwäsche und Korruption in der EU“ erschienen (Redaktionsschluss: 11. November 2025).
Ohme: Drei Jahre ist es her, dass die „Financial Action Task Force“ (FATF) eine umfassende Analyse der Geldwäschebekämpfung in Deutschland veröffentlicht hat. Die zwischenstaatliche Organisation, die sich dem Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weltweit verschrieben hat, sparte dabei nicht an teils herber Kritik. Hat Deutschland daraus gelernt? Haben Sie den Eindruck, dass die neue Regierungskoalition den nötigen politischen Willen für wirksame Reformen mitbringt?
Wegner: Kurz nach Erscheinen des FATF-Berichts hatte die damalige Bundesregierung ein umfassendes Reformpaket auf den Weg gebracht, das einige der gravierendsten Kritikpunkte der FATF beantworten sollte. Das betraf beispielsweise die strafrechtliche Verfolgung der Geldwäsche, die Geldwäscheaufsicht über atypische Finanzdienstleister und im Nicht-Finanzsektor sowie die Aus- und Fortbildung von Fachpersonal im Bereich Finanzkriminalität.
Leider ist das Projekt gemeinsam mit der Ampel-Koalition gescheitert. Wir sind nun allenfalls punktuell weiter als im Jahr 2022. Ich hoffe daher, dass die neue Bundesregierung jetzt schnellstmöglich ein vergleichbares Gesetzgebungsvorhaben aufsetzt.
Brorhilker: Das hoffe ich auch! Um Geldwäsche besser bekämpfen zu können, reichen punktuelle gesetzliche Änderungen nicht aus. Man muss vielmehr die derzeitigen behördlichen Strukturen antasten und zusätzlich das Problem lösen, dass Geldwäsche ganz überwiegend grenzüberschreitenden Charakter hat. In der Praxis endet der Radius deutscher Behörden aber meist noch an der deutschen Grenze.
Ohme: Frau Brorhilker, wo sehen Sie den wirkungsvollsten Hebel, um Finanzkriminalität besser aufdecken zu können?
Brorhilker: Aus meiner Sicht brauchen wir eine schlagkräftige zentrale Stelle auf Bundesebene – gerade für den Bereich der international organisierten Finanzkriminalität, inklusive Geldwäsche und Steuerhinterziehung, die besonders gravierende Schäden anrichtet. Durch die zahlreichen Stellen in den Ländern, die sich untereinander kaum austauschen, wird derzeit das erforderliche Fachwissen kaum gebündelt. In einer Zentralstelle wäre dies deutlich einfacher möglich.
Zudem sind die Behörden in den Ländern organisatorisch auf lokal auftretende Kriminalitätsphänomene ausgerichtet. Praktische Erfahrungen mit Auslandsermittlungen sind nicht überall vorhanden. Wegen personeller Engpässe wird Personal häufig hin- und hergeschoben. Das stört das Alltagsgeschäft wenig, erschwert aber die Bearbeitung von Fällen enorm, für die erst spezielles Fachwissen aufgebaut werden muss.
Bei im Ausland organisierten Fällen lässt sich außerdem oft keine klare Zuständigkeit der Behörden im Inland erkennen, was häufig langwierige Zuständigkeitsstreitigkeiten zur Folge hat. Das alles kostet Zeit und macht Ermittlungen unnötig zäh. Eine Zentralstelle auf Bundesebene wäre mit diesen Problemen nicht konfrontiert. In der Folge könnte mit weniger, dafür fachlich spezialisiertem Personal mehr erreicht werden.
Ohme: Tatsächlich ist die Aufsicht bisher zersplittert und es fehlt eine bundeseinheitliche Koordination. In Deutschland gibt es über 300 Behörden, die die Akteure im Nicht-Finanzsektor beaufsichtigen, die geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten erfüllen müssen – zum Beispiel Notare, Makler, Kunsthändler, Edelmetallhändler oder Luxus-Autoverkäufer. Sehen Sie Chancen, dass sich das durch die neuen europarechtlichen Vorgaben und die neue europäische Behörde zur Geldwäschebekämpfung (Anti-Money Laundering Authority, AMLA) in Frankfurt am Main verbessern könnte?
Wegner: Die AMLA wird Deutschland die Aufgabe, seine Geldwäscheaufsicht im Nicht-Finanzsektor zu professionalisieren und schlagkräftiger zu machen, nicht abnehmen können. Den ersten Schritt sollte hier die Bundesregierung machen und eine Koordinationsstelle zur Unterstützung der Bundesländer schaffen, wie sie in der letzten Legislatur eigentlich schon beschlossene Sache war. Danach sind dann aber auch die Bundesländer gefragt, ihre Aufsichtsstrukturen zu straffen und auch mit mehr Ressourcen auszustatten.
Ohme: Ein weiterer Hemmschuh ist aus Sicht der FATF, dass Deutschland sich zu stark darauf konzentriert, die Vortaten der Geldwäsche zu ermitteln. Wie ließe sich das ändern?
Wegner: In der Tat lässt sich oft beobachten, dass die Strafjustiz bei der Verfolgung von Finanzstraftaten viel zu selten der Spur des Geldes folgt. Wenn eine Verurteilung zum Beispiel wegen eines Online-Betrugs gelingt, wird nur in wenigen Fällen weiter ermittelt und geschaut, wohin die Beute geflossen ist.
Das hat vor allem personelle Gründe: Es gibt in Deutschland viel zu wenig Personal im Bereich der Finanzermittlungen. Ein anderes Problem ergibt sich daraus, dass Geldwäscheermittlungen durch die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft in Deutschland erst eingeleitet werden können, wenn die Behörden zumindest in groben Umrissen Kenntnis davon haben, aus welcher Straftat ein verdächtiger Vermögensgegenstand stammen könnte. Dazu liegen aber oft überhaupt keine Erkenntnisse vor.
Hier muss der Gesetzgeber mit Blick auf verdächtige Vermögenswerte neue Möglichkeiten schaffen, künftig auch unabhängig von der Einleitung eines Strafverfahrens zumindest Vorermittlungen mit geringer Eingriffsintensität anstellen zu können – zum Beispiel Ermittlungen zum wirtschaftlichen Eigentümer einer juristischen Person.
Ohme: Sie haben vorgeschlagen, eine Suspicious Wealth Order einzuführen. Kern der Idee ist: Nicht die Ermittler:innen müssen nachweisen, dass fragwürdiges Vermögen aus schmutziger Quelle stammt, sondern die Verdächtigten müssen belegen, dass die Herkunft des Vermögens legal ist – ansonsten wird es eingezogen. Das hat im Koalitionsvertrag Niederschlag gefunden und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat jüngst angekündigt, ernst zu machen. Er erklärte, die Geldquellen krimineller Netzwerke austrocknen zu wollen, und sagte wörtlich: „Wer innerhalb dieser Strukturen nicht erklären kann, woher sein Vermögen kommt, soll es verlieren.“ Welche Ressourcen wären erforderlich, um das tatsächlich umzusetzen?
Wegner: Zunächst einmal müssten die schon erwähnten zusätzlichen Personalkapazitäten im Bereich der Finanzermittlungen geschaffen werden. Ferner wäre es wichtig, dass alle in diesem Bereich tätigen Behörden zentrale Datensätze miteinander austauschen. Kooperationsprojekte, wie sie beispielsweise jüngst das Landeskriminalamt Stuttgart mit der örtlichen Staatsanwaltschaft und der Steuerfahndung begonnen haben, sind hierzu wegweisend.
Ohme: Was halten Sie davon, Frau Brorhilker?
Brorhilker: Ähnliche Beweiserleichterungen kennen wir bereits aus dem Bereich der steuerlichen Prüfung von Auslandsfällen. Es wäre sicherlich ein großer Schritt in die richtige Richtung. Nur ist es kein Allheilmittel, das zeigen gerade die Erfahrungen aus der Finanzverwaltung. Letztendlich müssen deutsche Behörde in der Lage sein, an Informationen zu gelangen. Denn ohne eine ausreichende Tatsachengrundlage geht man vor den Gerichten baden. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man spätestens in den Verhandlungen vor den Finanz- oder Strafgerichten mit den tollsten Ausreden konfrontiert wird. Wenn man dem nur wenig entgegenzusetzen hat, wird es schwer, das Gericht zu überzeugen.
Ohme: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen – so haben Sie, Frau Brorhilker, sehr deutlich Ihre Erfahrungen in Cum-Ex-Verfahren und auch anderen strafrechtlichen Verfahren gegen Finanzkriminalität zusammengefasst. Wie würden Sie dies beispielhaft illustrieren?
Brorhilker: Das gilt nicht nur für den strafrechtlichen Bereich, sondern auch für den vorgelagerten Bereich steuerlicher Prüfungen. Ein einzelner Betriebsprüfer kann gut einen Friseursalon prüfen. Soll der gleiche Betriebsprüfer eine große internationale Investmentbanken prüfen, hat dafür aber kaum mehr Zeit als für den Friseursalon und trifft dort auch noch auf ein Heer von spezialisierten Anwälten, dann kann man sich gut vorstellen, dass er schlechte Chancen hat, sich durchzusetzen. Deswegen enden viele solcher Betriebsprüfungen mit Verständigungen. Gleiches gilt für Polizei und Justiz. Die kriminologische Forschung hat diesen Effekt ebenfalls festgestellt. Nur eine stark aufgestellte Verwaltung ist in der Lage, das Recht gleichmäßig durchzusetzen.
Ohme: Wo sehen Sie die größten Widerstände gegen die bislang diskutierten Vorschläge? Könnten Sie sich vorstellen, dass einschlägige Lobby-Organisationen, etwa der Verband der deutschen Familienunternehmer, die sehr auf der Geheimhaltung von Vermögensdaten beharren, umgestimmt werden könnten? Zieht man Beispiele aus anderen europäischen Ländern heran, so lassen sich durchaus best practices aufzeigen, wie die vorliegende Scheinwerfer-Ausgabe zeigt...
Brorhilker: Neben der genannten Lobbyorganisation hat man es im Bereich der Finanzlobby – also Banken, Fonds, Versicherungen und ihre jeweiligen Interessenverbände – noch mit vielen weiteren Akteuren zu tun. Dass die Finanzlobby in puncto Lobbyist:innen und Budget viele andere Branchen in den Schatten stellt, zeigt ein Blick ins Lobbyregister.
Lobbyarbeit beschränkt sich dabei nicht nur auf den politischen Bereich. Auch im Rechtsbereich spielt sie eine Rolle. Mittlerweile ist bekannt, dass Cum/Ex-Täter gezielt Professoren angesprochen haben, um sich Auftragsgutachten erstellen zu lassen und anschließend entsprechende „Fachaufsätze“ in einschlägigen juristischen Fachzeitschriften zu veröffentlichen. Zwei Haupttäter aus dem Bereich Cum/Ex haben sogar einen Kommentar zum Investmentsteuerrecht herausgegeben, der von den Behörden und Gerichten regelmäßig genutzt wurde. Das waren Versuche, die Rechtsmeinung zu beeinflussen: Die damals beginnende Cum/Ex-Aufklärung sollte als „rechtsstaatswidrige Kriminalisierung“ diffamiert und gleich im Keim erstickt werden. Interessanterweise hat das dem Renommee der betreffenden Professoren wenig geschadet, sie sind bis heute im Staatsdienst.
Gleiches gilt für Beratungskanzleien, von denen man heute weiß, dass sie gegen Entgelt Auftragsgutachten für Cum/Ex-Akteure verfasst haben. Teilweise waren sie gleichzeitig von staatlichen Stellen beauftragt, ohne Interessenkonflikte offengelegt zu haben. Genau aus diesem Grund wurde die Branche meist frühzeitig über Pläne des Bundesfinanzministeriums informiert, konnte sich darauf einstellen und entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten. Warum staatliche Stellen vielfach immer noch lieber externe Beratungsgesellschaften beauftragen, statt nach Fachkompetenz in den eigenen Reihen zu suchen, ist mir schleierhaft.
Ohme: Nach der FATF-Prüfung ist vor der nächsten FATF-Prüfung, die 2028 ansteht. Die Vorbereitungen müssen etwa zwei bis drei Jahre zuvor beginnen – damit besteht jetzt schon Handlungsdruck bei den beteiligten Behörden unter Federführung des Bundesfinanzministeriums. Auch die Zivilgesellschaft sollte aktiv werden: Liebe Frau Brorhilker, würden Sie und Finanzwende einen gemeinsamen Arbeitskreis von Transparency Deutschland und weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützen?
Brorhilker: Auf jeden Fall!
Biographien
Anne Brorhilker ist Vorständin der Bürgerbewegung Finanzwende und leitet dort den Bereich Finanzkriminalität. Zuvor war sie über zwanzig Jahre lang Staatsanwältin in Köln mit Schwerpunkt Cum/Ex-Verfahren. Sie ist seit Januar 2023 Mitglied im Beirat von Transparency Deutschland.
Prof. Dr. Kilian Wegner lehrt Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der Finanzkriminalität und des Wirtschaftsstrafrechts. Er ist Schriftleiter der Fachzeitschrift „Geldwäsche & Recht“, Mitglied im Expertenbeirat der Anti-Financial Crime Alliance sowie seit Januar 2024 im Beirat von Transparency Deutschland.
Stephan Ohme ist Jurist und war 30 Jahre lang in der Entwicklungszusammenarbeit im In- und Ausland tätig, sowohl für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung als auch das Auswärtige Amt. Zuletzt war er deutscher Verhandlungsleiter zur Finanzierung der Internationalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs). Ohme leitet die Arbeitsgruppe Finanzwesen von Transparency Deutschland.