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Die Tücken des Vergaberechts

26.02.2009

Hamburg- ftd.de berichtet, dass der Staat angesichts des Konjunkturpakets II das Vergaberecht auf den Kopf stelle. Im Januar habe die Bundesregierung die Schwellenwerte hochgesetzt, unterhalb derer Aufträge ziemlich einfach vergeben werden dürfen. Jetzt sei es den Bundesbehörden erlaubt, bei Bauarbeiten im Wert von bis zu einer Million Euro, die Zahl der Unternehmen einzuschränken, von denen sie Angebote einfordern. Unter einem Auftragsvolumen von 100.000 Euro dürfe eine Bundesbehörde  gar auf jegliches förmliches Verfahren verzichten, also freihändig vergeben. Befristet sei das Ganze auf zwei Jahre. Länder und Kommunen sollen nachziehen und ihre Schwellenwerte ebenfalls angleichen.

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