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Die Transparenz im Amt

14.02.2006

Schongau – In einem Interview mit den Schongauer Nachrichten erläutert der Sprecher des Landratsamtes Weilheim-Schongau den für die Bürger vereinfachten Zugang zu behördlichen Informationen im Zuge des Inkrafttretens des Informationsfreiheitsgesetzes. Nunmehr liegt die Rechenschaftspflicht bei den Behörden, die begründen müssen, wenn sie Informationen verweigern.

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