PressespiegelInternationalesFinanzwesen
Die Tätigkeit als „Finanzagent“ – so leicht wird man zum Geldwäscher oder: Wie man sicher „Besuch“ der Kriminalpolizei bekommt
10.11.2006
Landshut – Die Mittelbayerische Zeitung weißt auf die Risiken bei einer Tätigkeit als „Finanzagent“ hin. Wer sein Konto für die Entgegennahme von Überweisungen und Weiterleitung gegen Provision zur Verfügung stellt, macht sich unter Umständen der Geldwäsche strafbar. Täter aus Phishing-Fällen und Ebay-Betrügereien würden damit die Transfers aus Betrugsfällen verschleiern. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen drohen den „Finanzagenten“ damit auch Regressforderungen der Geschädigten.