Aktuelles
Pressemitteilung Strafrecht

Die Bahn erneut Opfer von Korruption - TI Deutschland empfiehlt mehr Ressourcen für Strafverfolgung

05.11.2001

Bei der Deutschen Bahn ist in den letzten Tagen wieder ein größerer Korruptionsfall bekannt geworden. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft vermutet, dass dahinter ein verzweigtes Korruptionsnetz stehe und "dass bisher lediglich die Spitze eines Eisbergs erkennbar wurde". Das Deutsche Chapter von Transparency International (TI) nimmt dies zum Anlass für folgende Erklärung:

Die Deutsche Bahn hat diesen Fall selbst aufgedeckt und die Staatsanwaltschaft um Ermittlungen gebeten. Sie hat damit großen Mut bewiesen: Sie hat nicht versucht, wie das in vielen Unternehmen geschehen ist, den Fall totzuschweigen, sondern hat ihn den Strafverfolgungsbehörden übergeben und die Öffentlichkeit informiert. Dafür gebührt ihr Anerkennung.

Die Bahn, die korporatives Mitglied von TI Deutschland ist, hat seit längerer Zeit aktive Anstrengungen unternommen, die Korruption in ihrem Unternehmen zu bekämpfen, u.a. durch die Benennung von zwei Ombudsleuten, bei denen Mitarbeiter oder Geschäftspartner der Bahn Verdachtsfälle melden können, ohne dabei Nachteile befürchten zu müssen. Dies hat sich als eines der wirksamsten Mittel zur Bekämpfung von Korruption erwiesen. Es ist offensichtlich, dass der Vorstand der Bahn den Kampf gegen die Korruption ernst meint.

Behindert wird der Kampf gegen die Korruption jedoch häufig durch die unzulängliche Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden. Noch immer gibt es in Deutschland nur in wenigen Orten Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften gegen Korruption, dort wo sie bestehen, haben sie zu wenig Personal, und insgesamt verfügen die Staatsanwaltschaften nur über wenig Personal, das die für den Bereich der Wirtschaftskriminalität notwendige Spezialausbildung hat.

Auch die schon vor mehreren Jahren vom Bundesinnenministerium beschlossene Einrichtung eines Zentralregisters auf Bundesebene für korruptiv auffällig gewordene Firmen ("Schwarze Liste") ist bisher nicht erfolgt, angeblich wegen Abstimmungsschwierigkeiten zwischen den beteiligten Ressorts der Bundesregierung.

TI Deutschland appelliert daher an die Regierungen von Bund und Ländern,

- die Staatsanwaltschaften so rasch wie möglich materiell und personell so auszustatten, dass sie für die Bekämpfung der Korruption und anderer Wirtschaftsstraftaten gewappnet sind

- weitere Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften und Länderzentralstellen zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität zu schaffen

- Maßnahmen zu ergreifen, dass Groß- und Mittelstädte sowie die Gebietskörperschaften Korruptionsfälle mittels "schwarzer Listen" wirksamer ahnden können

- das mehrfach angekündigte Bundeszentralregister und seine Entsprechungen auf der Länderebene für korruptiv auffällig gewordene Unternehmen nun flächendeckend schnellstens einzurichten.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Michael Wiehen, Tel.: 089 - 32 36 28 20

Dagmar Schröder, Tel.: 030 - 54 98 98 0

Mehr zum Thema Korruption in der Wirtschaft