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Der deutsche Sport braucht einen Kulturwandel

Berlin, 04.06.2021

© Steven Lelham / Unsplash

Nachdem Anfang Mai Mitarbeitende des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) in einem anonym an die Öffentlichkeit gegebenen Schreiben eine „Kultur der Angst“ im DOSB beklagt hatten, bezeichnete Matthias Große, Präsident der Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft (DESG), die Verfasser*innen am 9. Mai 2021 in einer offiziellen Stellungnahme als „Denunzianten“ mit „niederen, persönlichen Motiven“ (s. Anlage).

Transparency Deutschland hat das Bundesinnenministerium (BMI), die Stiftung Deutsche Sporthilfe, Bundeswehr und Bundespolizei, die mit ihren Logos als finanzielle Förderer der DESG auf diesem Statement erscheinen, gebeten, sich zur Tonalität und den Aussagen der Stellungnahme des DESG-Präsidenten zu äußern. Auch der DOSB, mit dem Transparency 2014 ein Good Governance-Konzept für den deutschen Sport entwickelt hat, wurde um Darlegung seiner Position zu dieser Art der Abqualifizierung von Hinweisgeber*innen gebeten (s. Anlage).

Dazu erklären Nicole Espey und Jochen Reinhardt, die Leitenden der Arbeitsgruppe Sport von Transparency Deutschland:

„Das Statement von Herrn Große verdeutlicht, warum wir im deutschen Sport einen grundlegenden Kulturwandel brauchen. Jegliche Hinweise müssen ernst genommen, untersucht und gegebenenfalls aufgearbeitet werden. Absurderweise führt Matthias Große durch seine Reaktion auf den anonymen Brief geradezu exemplarisch vor, wie eine „Kultur der Angst“ gefördert wird. Personen, die auf mögliche Missstände hinweisen, als „Denunzianten“ zu bezeichnen, offenbart ein völlig antiquiertes Verständnis von Führung. Es widerspricht allen Grundsätzen von Good Governance, denen sich der deutsche Sport unter Führung des DOSB verschrieben hat. Die finanziellen Förderer der DESG dürfen dabei nicht zuschauen, sondern sind in der Pflicht, sich klar zu distanzieren und Konsequenzen einzufordern. Wir begrüßen daher, dass das BMI und die Stiftung Deutsche Sporthilfe in ihren Reaktionen Kritik an Sprachstil und Inhalt der DESG-Erklärung geübt haben. Der DOSB hat lediglich seine „Position zu Hinweisgebern“, wie sie in einer Broschüre niedergelegt ist, bekräftigt. Die Bundespolizei und Bundeswehr haben bisher nicht auf unseren Fragenkatalog reagiert.“

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