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Der „böse Schein“ der Parteilichkeit

11.01.2010

Frankfurt/Main- Laut fr-online.de warnen renommierte Umwelt- und Verwaltungsjuristen davor, dass die Neubesetzung der Atomaufsicht im Bundesumweltministerium mit Gerald Hennenhöfer, ehemals Generalbevollmächtigter für Wirtschaftspolitik beim Stromkonzern Viag, den Verdacht der Befangenheit begründen könne. Nach Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes bestehe für Behördenmitarbeiter unter bestimmten Umständen ein sogenanntes Mitwirkungsverbot. Laut Paragraph 20 des Gesetzes dürfe für eine Behörde "in einem Verwaltungsverfahren" nicht mitarbeiten, "wer außerhalb seiner amtlichen Eigenschaft in der Angelegenheit (...) tätig geworden ist". Dies könne für Hennenhöfer zum Beispiel gelten, wenn er über Anträge von AKW-Betreibern auf Laufzeitverlängerung für Alt-Meiler durch Strommengen-Übertragung mitentscheiden müsse. Die Reststrommengen seien im Atomkonsens geregelt, an dem er selbst auf Konzern-Seite mitgewirkt habe.

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