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Der Beirat stellt sich vor: Holger Pröbstel

„Es muss immer Sensibilität für mögliche Interessenkonflikte bestehen“

Holger Pröbstel ist seit 1993 Vorsitzender Richter am Landgericht Erfurt. Das Studium der Rechtswissenschaft en hat er an der Goethe-Universität Frankfurt am Main absolviert. Er ist Vorsitzender des Thüringer Richterbundes und Geschäft sführer der Erfurter Juristischen Gesellschaft . Seit 2018 ist Holger Pröbstel Mitglied im Beirat von Transparency Deutschland.

In Thüringen wird aktuell ein Transparenzgesetz der Landesregierung diskutiert. Es soll das Informationsfreiheitsgesetz ablösen und erlegt der Verwaltung Veröffentlichungspflichten auf. Doch dem Informationsfreiheitsbeauftragten Lutz Hasse zufolge sind für die Bürger, denen das Gesetz doch gerade dienen soll, die geplanten Regelungen unverständlich. Wie schätzen Sie den Entwurf ein?

Ich teile die Kritik des Datenschutzbeauftragten nicht. Mir erschließt sich nicht, warum das vorgeschlagenen Gesetz, dass inhaltlich eine Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes ist, vom Bürger nicht verstanden werden können soll. Ich finde insbesondere das geplante Lobbyregister eine gute Sache.

In einer Rede vor dem Thüringer Richterbund haben Sie die Frage aufgeworfen: „Haben wir eine wirklich unabhängige Justiz im Sinne der wirklichen Gewaltenteilung, das heißt die Verteilung der Staatgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zwecke der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit?“ Wie lautet Ihre Antwort?

Nach den Richtlinien des Europarates soll die Justiz als selbständige dritte Staatsgewalt tatsächlich unabhängig von der Exekutive sein. Das heißt, dass das Justizministerium nicht für die Einstellung und Beförderung von Richtern und Staatsanwälten zuständig sein darf. Das ist in Deutschland — leider — nicht der Fall.

Das neue Richtergesetz in Thüringen erfüllt Ihre Erwartungen in dieser Hinsicht anscheinend nicht. Was müsste Ihrer Meinung nach geschehen, damit Unabhängigkeit gewährleistet ist?

Das neue Richtergesetz enthält nicht einmal einen kleinen Schritt in Richtung Selbstverwaltung der Justiz, obwohl davon im Koalitionsvertrag noch die Rede war.  Aber selbst in Sachen Mitbestimmung bleibt der Gesetzentwurf weit hinter unseren Erwartungen; in eigenen Angelegenheiten haben wir kaum etwas mitzureden.      

Eine Analyse durch Transparency Deutschland hat gezeigt: Interessenkonflikte und Korruption machen auch vor der deutschen Justiz nicht halt. Stichworte Nebentätigkeiten von Richterinnen und Richtern, fragwürdige Deals bei der Vergabe von Gutachten oder der Bestellung eines Vormunds. Wo sehen Sie die größten Probleme?

Ich glaube nicht, dass in Deutschland Richter oder Staatsanwälte bei ihren Entscheidungen käuflich sind. Allerdings sehe ich auch gut dotierte Nebentätigkeiten von Richtern und Staatsanwälten kritisch. Damit meine ich nicht das Schreiben von Büchern oder Kommentaren, sondern Vorträge vor Institutionen, über deren Belange dann zu entscheiden ist; etwa Banken, Versicherungen, Energieversorgern oder Steuerberatern. Sicherlich ist der Austausch wichtig, aber es muss immer Sensibilität für mögliche Interessenkonflikte bestehen.  

Die Fragen stellte Heike Mayer.