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Das undurchsichtige Transparenzgesetz

12.09.2018

Neubrandenburg – Laut nordkurier.de (12.09.2018) veröffentlichen viele kommunale Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern nicht, wieviel ihre Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer verdienen, obwohl sie seit 2011 gesetzlich dazu verpflichtet sind. Die Kommunalverfassung des Landes schreibe diese Transparenz vor, da die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die die Gehälter finanzieren, auch erfahren sollen, wer auf welchem Posten wieviel bekomme. Das Innenministerium habe die Unternehmen dazu aufgefordert, ihrer Verpflichtung nachzukommen. Der Umsetzungsstand dieser Vorgabe werde jedoch aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht ständig geprüft. Laut einer Studie der Zeppelin Universität Friedrichshafen hätten in Mecklenburg-Vorpommern lediglich 38 von 130 kommunalen Unternehmen die Gehälter ihrer Führungskräfte offengelegt.

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