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Compliance: Können Arbeitnehmer Geschenke bedenkenlos annehmen?

Hamburg, 18.10.2021

Hamburg – zeit.de befasst sich mit der Frage, ob Arbeitnehmer bedenkenlos Geschenke annehmen können. Grundsätzlich seien Geschenke durch beispielsweise den Arbeitgeber kein Problem, so Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Problematisch werde es, wenn an die Schenkung die Erwartung einer Gegenleistung geknüpft sei. Oftmals fänden sich jedoch Regelungen im Arbeitsvertrag oder in den Compliance-Vorgaben des Unternehmens, in denen die Annahme von Geschenken grundsätzlich oder ab einem gewissen Wert verboten werde. Häufig gebe es zudem die Pflicht, dem Arbeitgeber Geschenke ab einem bestimmten Wert anzuzeigen. Gerade in besonders korruptionsgefährdeten Bereichen, wie bei Einkäufen im öffentlichen Dienst, sollten diese Fälle genau geregelt sein.