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CDU soll mehr als 61600 Euro Strafe zahlen

21.03.2007

Köln – Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet über den Fall der Anzeigen-Kampagne zur Wahlwerbung der Kölner CDU im Jahre 2000. Die Kölner CDU solle nun 61.693,38 Euro Strafe an die Bundestagsverwaltung zahlen, das Doppelte des ausgegebenen Betrages, da die Wahlwerbung nicht als Spende im Rechenschaftsbericht 2000 aufgeführt worden sei. Die CDU sowie der damalige Fraktionschef Rolf Bietmann hielten die Wahl-Anzeigen dagegen für Öffentlichkeitsarbeit und nicht für „als Spende zu deklarierende Wahlwerbung“. Bietmann wolle nun bis vor das Bundesverwaltungsgericht gehen, um in dieser Frage der Finanzierung von Wahlwerbung Recht zu bekommen.
<link http: www.ksta.de html artikel>07-03-12_Kölner Stadt-Anzeiger