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Bundestag beschließt Karenzzeitregelung

Berlin, 03.07.2015

Der Bundestag hat gestern das Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre beschlossen. Damit kann für ehemalige Regierungsmitglieder nach dem Ausscheiden aus dem Amt eine Karenzzeit von 12 bis 18 Monaten gelten. Die Entscheidung hierüber soll die Bundesregierung auf Empfehlung eines beratenden Gremiums treffen. Transparency Deutschland hatte unter anderem die Kürze der Karenzzeit sowie das Fehlen jedweder Sanktionen bei Verletzung der Anzeigepflicht kritisiert.