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Meldung Gesundheitswesen Pflege & Betreuung

Bundestag berät über Reform des Medizinischen Dienstes

Berlin, 26.09.2019

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Der Bundestag berät heute in erster Lesung über den Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz). Geplant ist, den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) künftig als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts zu führen.

Im Zuge dieses Gesetzes soll jedoch auch die Zahl der Prüfungen von Krankenhausrechnungen reduziert werden. Dabei waren 2017 56 Prozent der geprüften Krankenhausrechnungen fehlerhaft. Die Krankenhäuser mussten rund 2,8 Milliarden Euro zurücküberweisen. Das zeigt, dass eine konsequente Prüfung der Abrechnungen durch die Krankenkassen im Sinne der Beitragszahlenden ist. Wenn die Prüfungen reduziert werden, droht den Beitragszahlern ein großer finanzieller Schaden.

Transparency Deutschland setzt sich grundsätzlich für eine kostenträgerunabhängige Begutachtung ein. So können Interessenkonflikte vermieden werden. Das schließt die gutachterlichen Dienste der Berufsgenossenschaften, der Jobcenter, der Rentenversicherung und anderer Kostenträger mit ein.