Aktuelles
Pressemitteilung Vergabe

Bundesratsentscheidung beeinträchtigt Korruptionsbekämpfung

30.05.2002

Im Rahmen der Entscheidung über das Tariftreuegesetz hat der Bundesrat auf Betreiben der Unionsregierten Länder zugleich mit den Vorschriften über tarifgetreue Entlohnung auch die Einführung eines zentralen Ausschlussregisters gestoppt. Dieses Register soll ein vorbeugendes Instrument gegen Korruption liefern. Der Bundestag hatte beschlossen, dass Unternehmen, die sich mit illegalen Mitteln um öffentliche Aufträge bemüht haben, befristet auf "schwarze Listen" gesetzt und von der Vergabe solcher Aufträge ausgeschlossen werden sollten. Erfahrungen aus Bundesländern - so aus Baden-Württemberg - und aus verschiedenen Städten und Gemeinden zeigen, dass dies eine wirksame Sanktion gegen Korruption ist. Gerade die Beispiele um den "Kölner Klüngel" legen eine solche Maßnahme nahe.

Politik wird unglaubwürdig, wenn zwar einerseits Korruption beklagt wird, sie andererseits aber nur halbherzig bekämpft wird. Daher kommt es nunmehr entscheidend darauf an, ob bei den Beratungen im Vermittlungsausschuss wenigstens der Teil des Tariftreuegesetzes getrennt behandelt und verabschiedet wird, der sich gegen die Korruption wendet. Nur so kann die Union, die in den von ihr geführten Bundesländern zum Teil schwarze Listen vorsieht, die Ernsthaftigkeit ihrer politischen Absichten bestätigen. Korruption bringt jene Unternehmen in Schwierigkeiten, die im regulären Wettbewerb bestehen könnten, jedoch durch illegale Praktiken vom Markt verdrängt werden.

Ein Korruptionsregister könnte auch präventive Wirkung haben, wenn innerbetriebliche Maßnahmen gegen die Korruption, wie etwa ein Verhaltenskodex oder die Schulung von Mitarbeitern, eine Lockerung der Sanktionsandrohung ermöglichen würden. Diese Lockerung könnte in solchen Fällen angewendet werden, in denen korruptive Verhaltensweisen entgegen der Politik der Unternehmensführung vorkommen.

Transparency International Deutschland wird den Bundestagswahlkampf dazu benutzen, um im Rahmen von Wahlprüfsteinen die Parteien nach ihrer Haltung zu diesem Thema zu befragen. Wir werden zugleich darauf drängen, dass Korruptionsbekämpfung insgesamt in der kommenden Legislaturperiode des Bundestages die Politik stärker bestimmt. Denn die mit der Korruption verbundene Misswirtschaft und das wachsende Unbehagen der Bevölkerung diskreditieren und gefährden unser demokratisches System.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Prof. Dr. Dieter Biallas, Tel.: 040 - 48 20 67

Dagmar Schröder, Tel.: 030 - 54 98 98 0

Mehr zum Thema Korruptionsprävention in der Verwaltung