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Pressemitteilung Verwaltung

Bundesrat gibt grünes Licht für Informationsfreiheitsgesetz

Aktionsbündnis begrüßt neues Recht auf Akteneinsicht

Berlin, 08.07.2005

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat die heutige Bundesratssitzung ohne Einspruch passiert. Es wird wie geplant zum Januar 2006 in Kraft treten. Diesen Schritt zu mehr Transparenz begrüßt das Bündnis von Journalisten- und Bürgerrechtsgruppen zur Durchsetzung der Informationsfreiheit nachdrücklich. Die Journalistenorganisationen Netzwerk Recherche, Deutscher Journalisten-Verband (DJV) und Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju), die Anti-Korruptionsorganisation Transparency Deutschland sowie die Bürgerrechtsvereinigung Humanistische Union bezeichneten die Entscheidung von Bundestag und Bundesrat als notwendig und überfällig. „In der Europäischen Union ist endlich auch für Bürger in Deutschland der Weg frei für eine effektive Beteiligung an Entscheidungsprozessen, für Journalisten zur erweiterten Akteneinsicht bei Bundesbehörden“, kommentierte der DJV-Vorsitzende Michael Konken die Entscheidung. „Wir sind erleichtert, dass dieses wichtige Transparenzgesetz nicht wahltaktischen Manövern zum Opfer gefallen ist. Die nach diesem Gesetz mögliche Recherchearbeit von Journalisten wird auch die Qualität des Journalismus positiv beeinflussen können.“

Das IFG führt für die öffentlichen Stellen des Bundes ein allgemeines Informationszugangsrecht ein. Jeder Bürger kann danach Einsicht in Verwaltungsakten nehmen oder Kopien dieser Unterlagen beantragen. Eine persönliche Betroffenheit oder eine Antragsbegründung sind nicht erforderlich. Vielmehr ist die Behörde in der Begründungspflicht, falls sie glaubt, die begehrten Informationen aufgrund von Ausnahmeklauseln - z.B. Datenschutz oder Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen - nicht freigeben zu können.

Am 3. Juni war das Gesetz vom Bundestag in 2. und 3. Lesung beschlossen worden. Hätte der Bundesrat heute den Vermittlungsausschuss angerufen, wie von der Union beabsichtigt, hätte dies wegen der vorgesehenen Bundestagswahl aus Zeitgründen das Ende des Reformprojekts bedeutet. Die FDP verhinderte diese Blockade, indem sie in den schwarz-gelb regierten Ländern für den entscheidenden Antrag eine Stimmenthaltung durchsetzte.

Dr. Manfred Redelfs vom Netzwerk Recherche betonte, konstruktive Kritik der Medien werde immer wichtiger. „Das IFG bietet für hintergründigen und fundierten Journalismus ein wichtiges Instrument der Informationsbeschaffung. In diesem Sinne belebt ein gründlicher Journalismus die Demokratie.“ Gleichzeitig hätte er sich ein mutigeres Gesetz gewünscht: „Leider zeigt der lange Katalog der Ausnahmen vom Transparenzgebot, wie erbittert der Widerstand aus der Verwaltung gewesen ist.“ Auf Druck der Ministerialbürokratie sind zum Schutz öffentlicher Belange etliche Klauseln in das Gesetz aufgenommen worden, die eine Informationsverweigerung zulassen, etwa bei fiskalischen Belangen oder zum Schutz der öffentlichen Sicherheit.

Als wichtiges Instrument der Korruptionsprävention lobte Transparency Deutschland das neue Gesetz: „Wer mit öffentlicher Kontrolle rechnen muss, wird vor Machtmissbrauch eher zurückschrecken. Es ist deshalb wichtig, das Gesetz jetzt bekannt zu machen und für seine Nutzung zu werben“, so Dr. Hansjörg Elshorst, Vorsitzender der deutschen Sektion von Transparency International.

Dr. Christoph Bruch von der Humanistischen Union verwies darauf, dass die Informationsfreiheit in vielen anderen Ländern Verfassungsrang hat. „Deutschland hat sich dagegen schon mit einer einfachgesetzlichen Regelung überaus schwer getan“, so Bruch. Kritisch bewertete er die Gestaltung der Antwortfristen: „Mit der Einführung einer „Soll-Bestimmung“ statt verbindlicher Fristen besteht die Gefahr, dass eine kooperationsunwillige Verwaltung die Antwort auf den Sankt Nimmerleinstag verschiebt.“ Positiv hob er hervor, dass ein Bundesgesetz jetzt auch die Bundesländer ermutigen wird, eigene Informationsfreiheitsgesetze zu verabschieden, so wie in Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen bereits geschehen.

Frühere Versuche, ein IFG auf Bundesebene einzuführen, waren stets am Widerstand der Verwaltung gescheitert, obwohl das Reformprojekt 1998 und erneut 2002 in die Koalitionsvereinbarungen aufgenommen worden war. Daraufhin hatte das Aktionsbündnis aus Netzwerk Recherche, DJV, dju, Transparency International und Humanistischer Union im April 2004 einen eigenen Gesetzentwurf an Bundestagspräsident Thierse übergeben und an alle Abgeordneten verschickt. „Offenbar war es nötig, den Gesetzgebungsprozess durch Druck aus der Zivilgesellschaft zu befördern“, so Ulrike Maercks-Franzen, Geschäftsführerin der dju.

Ansprechpartner:

Deutscher Journalisten-Verband (DJV):

Michael Konken

Bei Rückfragen: 030/72 62 79 20, Fax: 030/7 26 27 92 13

Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di:

Ulrike Maercks-Franzen

Bei Rückfragen: Tel. 030/69 56 23 22; Fax: 030/69 56 36 57

Netzwerk Recherche e.V.:

Dr. Manfred Redelfs

Bei Rückfragen: Tel. 040/30 61 83 56; Fax: 040/30 61 81 30

Humanistische Union e.V.:

Dr. Christoph Bruch

Bei Rückfragen: Tel. 030/20 45 02 56; Fax: 030/20 45 02 57

Transparency Deutschland:

Dr. Hansjörg Elshorst

Bei Rückfragen: Tel. 030/54 98 98-0; Fax: 030/54 98 98 22