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Bundesrat befasst sich mit NRW-Antrag zur Abgeordnetenbestechung

20.03.2013

Berlin, 20.03.2013 – Das Land Nordrhein-Westfalen hat einen Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen und der Mandatsbewerber beim Bundesrat eingereicht. Mit diesem wird sich der Bundesrat am Freitag, den 22. März 2013, befassen. Die Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung ist Voraussetzung dafür, dass Deutschland die UN-Konvention gegen Korruption ratifizieren kann. Die damalige Bundesregierung hat die Konvention bereits im Jahr 2003 unterschrieben – bis heute steht ihre Ratifizierung aus.