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Pressemitteilung Strafrecht

Bundesjustizministerium will Unternehmen stärker zur Verantwortung ziehen

Transparency Deutschland fordert Unternehmensstrafrecht noch in dieser Legislaturperiode

Berlin, 08.11.2016

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e. V. hat gemeinsam mit der Friedrich-Ebert-Stiftung am heutigen Tag die Konferenz „Strafverfolgung der Korruption“ in Berlin veranstaltet. In ihrer Eröffnungsrede mahnte die Vorsitzende, Edda Müller, noch vor dem Ende der Legislaturperiode ein wirksames Unternehmensstrafrecht zu schaffen. „Korruptionsbekämpfung darf sich in den Unternehmen nicht mehr länger auf die Suche nach den individuell Schuldigen beschränken, während das Topmanagement seine Unschuld beteuert und auf Unwissen und mangelnde Information verweist. Überdies werden gesetzliche Regelungen gebraucht, durch die Korruption durch Unternehmen besser sanktioniert werden kann. Bußgelder allein können finanzstarke, international agierende Unternehmen kaum beeindrucken“, so die Vorsitzende.

Der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Thomas Kutschaty, erklärte auf der Konferenz zur Diskussion um die Einführung eines Unternehmensstrafrechts, dass es ein solches bereits in allen europäischen Staaten mit Ausnahme von Deutschland und Griechenland gebe. Das Unternehmensstrafrecht werde kommen – die internationalen Trends seien eindeutig.

Christiane Wirtz, Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, erläuterte, dass das deutsche Recht noch weiter präzisiert werden muss, um Unternehmen bei Korruptionsfällen besser zur Verantwortung ziehen zu können. Das Ministerium arbeite derzeit an einem Diskussionsentwurf, der bald vorgestellt werden soll. Zu klären seien insbesondere noch der Bußgeldrahmen und die Berücksichtigung von Compliance-Systemen.

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