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Meldung Hinweisgeberschutz

Bundesjustizministerin kündigt Gesetzentwurf für umfassenden Hinweisgeberschutz an

Berlin, 20.11.2020

© bluebudgie / Pixabay

In einem Interview hat Bundesjustizministerin Christine Lambrecht angekündigt, demnächst einen Gesetzentwurf für einen umfassenden Schutz von Hinweisgebern vorzulegen. Dieser soll über die Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie hinaus gehen und auch deutsches Recht mit einbeziehen. Anlässlich der Ankündigung von Christine Lambrecht erklärt Hartmut Bäumer, Vorsitzender von Transparency Deutschland:

„Wir begrüßen, dass sich die Bundesjustizministerin so klar für ein umfassendes Hinweisgeberschutzgesetz ausspricht und fordern insbesondere die Unionsfraktion auf, dem Vorschlag zu folgen. Denn eine bloße Eins-zu-Eins-Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie verschlechtert faktisch die Situation von Hinweisgebern in unserem Land. Dem Gesetzgeber muss klar sein, dass eine Erweiterung auf deutsches Recht kein Add-on, sondern zwingende Voraussetzung für eine praktikable rechtliche Regelung ist.“

Hintergrund

Die deutsche Bundesregierung muss die EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz (2019/1937) im Wesentlichen bis Mitte Dezember 2021 in nationales Recht umsetzen. Die EU möchte damit Hinweisgeber, die auf Missstände hinweisen, besser vor Repressalien des Arbeitgebers schützen und den Hinweisgeberschutz in den EU-Mitgliedstaaten harmonisieren. Die Richtlinie schützt allerdings nur Personen, die Verstöße gegen bestimmtes EU-Recht melden.

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