Bundesjustizministerin kündigt Gesetzentwurf für umfassenden Hinweisgeberschutz an
Berlin, 20.11.2020
In einem Interview hat Bundesjustizministerin Christine Lambrecht angekündigt, demnächst einen Gesetzentwurf für einen umfassenden Schutz von Hinweisgebern vorzulegen. Dieser soll über die Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie hinaus gehen und auch deutsches Recht mit einbeziehen. Anlässlich der Ankündigung von Christine Lambrecht erklärt Hartmut Bäumer, Vorsitzender von Transparency Deutschland:
„Wir begrüßen, dass sich die Bundesjustizministerin so klar für ein umfassendes Hinweisgeberschutzgesetz ausspricht und fordern insbesondere die Unionsfraktion auf, dem Vorschlag zu folgen. Denn eine bloße Eins-zu-Eins-Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie verschlechtert faktisch die Situation von Hinweisgebern in unserem Land. Dem Gesetzgeber muss klar sein, dass eine Erweiterung auf deutsches Recht kein Add-on, sondern zwingende Voraussetzung für eine praktikable rechtliche Regelung ist.“
Hintergrund
Die deutsche Bundesregierung muss die EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz (2019/1937) im Wesentlichen bis Mitte Dezember 2021 in nationales Recht umsetzen. Die EU möchte damit Hinweisgeber, die auf Missstände hinweisen, besser vor Repressalien des Arbeitgebers schützen und den Hinweisgeberschutz in den EU-Mitgliedstaaten harmonisieren. Die Richtlinie schützt allerdings nur Personen, die Verstöße gegen bestimmtes EU-Recht melden.