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Bundesbeamter im Betz-Prozess verurteilt

23.03.2007

Stuttgart - Einem Bericht von SWR.de zufolge hat der für den Bestechungsfall um die Speditionsfirma Willi Betz zuständige Staatsanwalt eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren für den mitangeklagten Vizepräsidenten des Bundesamtes für Güterverkehr gefordert. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, für einen Mercedes Benz Dienstgeheimnisse an den Juniorchef der Spedition, Thomas Betz, weitergegeben zu haben. Während der Staatsanwalt einen besonders schweren Fall der Bestechlichkeit sehe, plädiere der Verteidiger auf eine Bewährungsstrafe unter einem Jahr, da es sich bei der Schuld des Angeklagten um Vorteilsnahme und nicht Bestechlichkeit handele. Außerdem drohten seinem Mandanten ohnehin der Verlust seines Beamtenstatus sowie seiner gesamten Pensionszahlungen. Wegen Bestechung, Sozialversicherungsbetrug, Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung stehen weitere Mitarbeiter der Firma Betz ebenfalls vor Gericht.

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