Aktuelles
Meldung Internationales Wirtschaft

Branchendialog Automobil: Prävention in Wertschöpfungsketten

Berlin, 25.11.2020

Im Dezember 2016 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) im Bundeskabinett verabschiedet. Im NAP sind klare Erwartungen formuliert, dass Unternehmen die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten einhalten und die Menschenrechte entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten achten. Die Sorgfaltspflichten basieren auf den drei Säulen:

  • Staatliche Pflicht zum Schutz der Menschenrechte,
  • Unternehmerische Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte und
  • Zugang zu Abhilfe für Betroffene von Menschrechtsverstößen.

Zur Orientierung und Unterstützung im Umsetzungsprozess organisiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter anderem Branchendialoge. Der erste Branchendialog findet mit der Automobilindustrie statt. Transparency Deutschland wird diesen Dialog als Teil anderer zivilgesellschaftlicher Organisationen kritisch begleiten und insbesondere auf die angemessene Berücksichtigung der gerade in den Liefer- und Wertschöpfungsketten wichtigen Korruptionsaspekte drängen.

Dazu erklärt Otto Geiß, Vertreter von Transparency Deutschland im Branchendialog:

„Der Branchendialog Automobil im Rahmen der Umsetzung des NAP (Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte) soll dessen anspruchsvolle Umsetzung in der Unternehmenspraxis voranbringen. Dabei geht es schwerpunktmäßig um Fortschritte bei der Achtung der Menschenrechte in den Liefer- und Wertschöpfungsketten der Automobilindustrie, sowie die damit verbundenen Klima-, Umwelt- und Korruptionsrisiken. Zwingend damit verbunden ist ein ganzheitliches Verständnis unternehmerischer Sorgfaltspflichten welches zwingend auch die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen berücksichtigt und damit sowohl die Korruptionsrisiken in der vorgelagerten als auch in der nachgelagerten Liefer- und Wertschöpfungskette der Unternehmen einschließt. Leider werden viele festzustellende Gesetzesverstöße in der Lieferkette erst durch Korruption ermöglicht. Alle im Rahmen des Branchendialoges erarbeiteten Handlungsansätze müssen deshalb auch Korruptionsbekämpfung in Form einer maximal möglichen Transparenz über die vor- und nachgelagerte Lieferkette beinhalten.“