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BGH bestätigt Verurteilungen im Wuppertaler Korruptionsprozess

30.06.2006

Leipzig – Nach Angaben des Nachrichtenportals Finanzen.de hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Urteile im Betrugsskandal um die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft (GWG) in Wuppertal bestätigt. Dennoch muss das ursprüngliche Strafmaß für die Verurteilten vom Wuppertaler Landgericht angepasst werden, da das BGH das Strafmaß für einen der Verurteilten verringerte. Im Skandal um die Errichtung von Seniorenwohnheimen in Wuppertal waren zwei Geschäftsführer der GWG unter anderem wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu mehrjährigen Haft- und hohen Geldstrafen verurteilt worden.

<link http: www.finanzen.de>06-06-29_Finanzen.de