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Bewährungsstrafe für Büker-Geschäftsführer

26.04.2005

Herford - Der ehemalige Geschäftsführer des Herforder Sanitärunternehmens Büker war wegen manipulierter Ausschreibungen für Bauaufträge zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. In einem Revisionsverfahren wurde das Urteil zum Teil aufgehoben und auf zwei Jahre Haft reduziert, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.

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