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Betz bleibt in Haft - Beschwerde abgelehnt
17.09.2007
Stuttgart- SWR.de berichtet, dass Thomas Betz, der wegen Bestechung angeklagte Geschäftsführer der Spedition Willi Betz, weiter in Untersuchungshaft bleiben muss. Das Oberlandesgericht Stuttgart habe eine Beschwerde gegen den Haftbefehl zurückgewiesen.