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Bestechung in Privatwirtschaft kommt ins Strafgesetzbuch
26.07.2007
Wien- Im Zusammenhang mit der von Justizministerin Maria Berger geplanten Sonderstaatsanwaltschaft gegen Korruption werden nun auch die Bestimmungen über die Bestechung in der Privatwirtschaft verschärft, berichtet der Standard. Wer Mitarbeiter eines anderen Unternehmens besticht oder sich bestechen lässt, riskiere künftig bis zu drei Jahre Haft. Die von Justizministerium am Mittwoch zur Begutachtung ausgeschickte Novelle diene der Umsetzung einer Reihe von internationalen Vereinbarungen.