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Bestechlichkeit kann Ex-Infineon-Chef nicht nachgewiesen werden

26.10.2009

München- Laut de.reuters.com wird der Strafprozess gegen den früheren Infineon-Chef Ulrich Schumacher eingestellt. Der Hauptvorwurf der Bestechlichkeit sei im Verfahren nicht nachgewiesen worden, sage der Vorsitzende Richter Peter Noll am Montag, den 26. Oktober 2009. „Das kriegen Sie von uns schwarz auf weiß, Herr Schumacher“, so der Richter. Die Anklagepunkte des versuchten Betrugs und der Untreue hingen mit dem Kernvorwurf zusammen. Sowohl Verteidiger als auch Staatsanwaltschaft stimmten der Einstellung zu.

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