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Berufung im Prozess wegen VW-Affäre

14.02.2006

Hannover – Die beiden niedersächsischen SPD-Abgeordneten, Ingolf Viereck und Hans-Hermann Wendhausen, die im November dazu verurteilt wurden, mehr als 750.000 Euro an das Land Niedersachsen zu zahlen, da sie für ihre vom VW-Konzern bezogenen Gehaltszahlungen keine ausreichende Gegenleistung erbracht hätten, haben gegen das Urteil Berufung eingelegt, so N24. Der Fall werde nun vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg erneut verhandelt.

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