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Beim Asyl endet die Offenheit

24.01.2008

Frankfurt- Die Frankfurter Rundschau berichtet über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach über die Klage von Pro Asyl unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz. Pro Asyl verlangte Einsicht in die Leitsätze der Asylanerkennungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg. Die Einsicht wurde nicht gewährt, da sie die Interessen der Bundesrepublik gefährden würde.

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