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Bei Korruption keine Ansprüche aus Exportkreditgarantien

24.03.2006

Berlin - Als Antwort auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke unterstreiche die Bundesregierung erneut, dass die Bestechung ausländischer Amtsträger und Abgeordneter sowie ausländischer Privatpersonen im Geschäftsverkehr geltendem deutschem Recht widerspreche. Es werde unterstrichen, dass die Inanspruchnahme einer Hermesbürgschaft den Nachweis darüber erfordere, dass das Exportgeschäft nicht durch verbotene Handlungen wie Bestechung zustande gekommen ist.

<link http: www.bundestag.de bic hib>06-03-21_Deutscher Bundestag