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Baden-Württemberg will Übergangszeit für Minister vor Wechsel in die Wirtschaft

Ravensburg, 21.04.2022

Laut schwaebische.de hat die baden-württembergische Landesregierung vor Ostern einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Karenzzeit beschlossen. Ab 2023 sollen Minister:innen und Staatssekretär:innen in den ersten 18 Monaten nach Ausscheiden aus ihrem Amt Beschäftigungen bei der Landesregierung anmelden müssen. Die Regierung könne bei möglichen Interessenkonflikten den Jobwechsel um bis zu eineinhalb Jahre verzögern. Siegfried Gergs, Co-Leiter der Regionalgruppe Baden-Württemberg von Transparency Deutschland, halte die Rahmenbedingungen im Gesetzentwurf für zu unpräzise und wünsche sich, das für den Fall von Verstößen auch Sanktionen eingeführt werden sollen.