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Baden-Württemberg: Das neue Karenzzeit-Gesetz ist gut, aber nicht gut genug

Stuttgart, 23.06.2022

© Paul Menz / Unsplash

Transparency Deutschland begrüßt, dass der baden-württembergische Landtag heute die Einführung einer Karenzzeit für ausscheidende Regierungsmitglieder beschlossen hat. Gleichzeitig geht der Entwurf an einigen entscheidenden Stellen nicht weit genug.

Regierungsmitglieder müssen künftig Anschlusstätigkeiten gegenüber der Landesregierung anzeigen. Ein beratendes Gremium prüft diese mit Blick auf mögliche Interessenkonflikte zur Regierungstätigkeit. Sollte ein Interessenkonflikt vorliegen, kann eine Anschlusstätigkeit für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten untersagt werden.       

Dazu Siegfried Gergs, Co-Leiter der Regionalgruppe Baden-Württemberg von Transparency Deutschland:

„Die Einführung einer Karenzzeit stärkt die politische Kultur in Baden-Württemberg, denn sie beugt Interessekonflikten und im schwersten Fall Korruption vor. Bei schweren Interessenkonflikten wäre jedoch eine Karenzzeit von bis zu drei Jahren besser gewesen. Außerdem fehlen Sanktionsmöglichkeiten, wenn ehemalige Regierungsmitglieder gegen die Anzeigepflicht oder eine verhängte Karenzzeit verstoßen. Dieser Verzicht wird damit begründet, dass öffentliche Kritik und ein möglicher Reputationsverlust ausreichend abschreckend wirken. Aus unserer Sicht wären jedoch klar formulierte Sanktionen rechtspolitisch für die Wirkung des Gesetzes nötig.“

Weiterführende Informationen

  • Stellungnahme von Transparency Deutschland im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses
  • Gesetzentwurf der Landesregierung für das Gesetz zur Änderung des Ministergesetzes und des Staatssekretäregesetzes (Drucksache 17 / 2253)

Kontakt

Siegfried Gergs
Co-Leiter der Regionalgruppe Baden-Württemberg

Adrian Nennich
Pressesprecher

+49 30 54 98 98 15
presse@transparency.de