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Pressemitteilung Verwaltung

Auskunft nach Tageslaune

Stadt Münster ist „Heimlichtuer des Monats“

Köln, 22.05.2015

Weil die Stadt Münster ihren Bürgern „Auskunft nach Tageslaune“ gibt, ist sie für das Transparenz-Bündnis „NRW blickt durch“ Heimlichtuer des Monats. Anlass der Auszeichnung durch das Bündnis aus Bund der Steuerzahler, Mehr Demokratie und Transparency Deutschland ist die Informationsverweigerung der Münsteraner Verwaltung zu einer Bürgeranfrage über die Kosten eines Gutachtens, das die Abfallwirtschaftsbetriebe in Auftrag gegeben hatten. Zuvor hatte die Stadt dem gleichen Bürger ohne Murren die Kosten für ein anderes Gutachten mitgeteilt.

Die Stadt hatte die Ablehnung der zweiten Anfrage damit begründet, dass sich die Anfrage auf Gutachten verschiedener Vertragspartner beziehe. Bevor die Stadt Münster Auskünfte über die genannten Gutachten geben könne, müsse sie die Frage des Schutzes der Geschäftsgeheimnisse ihrer Vertragspartner klären und entsprechend würdigen und respektieren. Der entsprechende Vertragspartner habe der Auskunft nicht zugestimmt.

„Es ist erstaunlich, dass es für den einen Vertragspartner kein Problem ist, seinen Preis zu nennen, während ein anderer ein Geschäftsgeheimnis daraus macht“, meint Heinz Wirz, Landesvorsitzender des Bundes der Steuerzahler. Noch erstaunlicher sei, dass die Stadt Münster dieses Spiel mitspiele, statt ihren gesetzlichen Offenlegungspflichten nachzukommen. „Die gesetzlichen Offenlegungspflichten können nicht durch privatrechtliche Vereinbarungen unterlaufen werden“, schildert Wirz die Rechtslage aus Sicht des Transparenz-Bündnisses. Potenzielle Vertragspartner sollten vielmehr bereits bei Vertragsschluss darüber aufgeklärt werden, dass Verträge grundsätzlich öffentlich zugänglich seien.

„Der Fall zeigt deutlich, wie dringend die Landesregierung ein Transparenzgesetz auf den Weg bringen muss“, sagt Wirz. Mit einem solchen Gesetz sollen Behörden verpflichtet werden, Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken, Verwaltungsvorschriften und weitere Informationen zu veröffentlichen.

In seinem in der vergangenen Woche veröffentlichten Informationsfreiheitsbericht hatte der Informationsfreiheitsbeauftragte des Landes, Ulrich Lepper, mangelnde Fortschritte bei der Offenlegung von Daten der öffentlichen Verwaltung kritisiert. SPD und Grüne hatten 2012 in ihrem Koalitionsvertrag die Verabschiedung eines Transparenzgesetzes für NRW vereinbart. Ein Entwurf hierfür liegt aber bis heute nicht vor.

Kontakt

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Leiter der Regionalgruppe Rheinland

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