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Attac-Entscheidung gefährdet politische Arbeit kritischer NGOs

Berlin, 06.03.2019

© Bundesfinanzhof

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. wertet die Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) zur Gemeinnützigkeit von Attac als eine Gefährdung der politischen Arbeit kritischer NGOs in Deutschland. Das Urteil, das am 26. Februar 2019 bekanntgemacht wurde, öffnet das Tor zum Entzug der Gemeinnützigkeit für viele weitere zivilgesellschaftliche Vereinigungen, etwa die Deutsche Umwelthilfe oder Campact.

Mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit droht der Verlust von Reputation in der Gesellschaft einerseits und der Wegfall notwendiger Finanzierungsmittel für die zivilgesellschaftliche Arbeit andererseits. Hartmut Bäumer, Stellvertretender Vorsitzender von Transparency Deutschland, betont:

„Entscheidend ist die politische Dimension des Urteils, das zu einer verfassungsrechtlich bedenklichen Einschränkung der zivilgesellschaftlichen Meinungsbildung in der Gesellschaft führen kann. Hier gilt es den Anfängen zu wehren. Der Gemeinnützigkeitsstatus darf nicht als politisches Druckmittel von Seiten politischer Parteien oder gar Ministerien genutzt werden, wie es im Moment sogar Staatssekretäre tun.“

Rahmen für politisches Engagement erheblich eingeschränkt

In erster Instanz hatte das Hessische Finanzgericht die Gemeinnützigkeit von Attac 2016 noch bestätigt. In der laut Medienberichten auf Druck des Bundesfinanzministeriums zustande gekommenen Revision hat der BFH in seinem letztinstanzlichen Urteil den Rahmen für politisches Engagement von gemeinnützigen Organisationen sehr viel enger gesteckt.

Dazu Hartmut Bäumer:

„Zu befürchten ist, dass in Zukunft vermehrt sich angegriffen fühlende politische Akteure versuchen, auf diese Weise unliebsame Kritik auszuschalten. Die Debatte um die Grenzen der Gemeinnützigkeit ist wichtig, aber mit einer derartigen Interpretation ist politischer Willkür Tür und Tor geöffnet.“

Für den Bundesfinanzhof ist „die Beeinflussung des Staatswillens durch Einflussnahme auf die Beschlüsse von Parlament und Regierung“ durch gemeinnützige Organisationen nicht hinnehmbar. Der BFH verlangt, dass gemeinnützige Organisationen in „geistiger Offenheit“ agieren müssten. Transparency Deutschland folgt in dieser Debatte jedoch der Auffassung des Hessischen Finanzgerichts, dass es in der Natur der Sache liege, „dass eine Aktion mit politischer Auswirkung sich regelmäßig gegen eine politische Richtung/Partei richtet und der Meinung der Gegenpartei, oft der Opposition, entspricht." Das Urteil des BFH bedeutet, dass in Zukunft auch anerkannte Organisationen, die eindeutig Stellung beziehen und auf politische Entscheidungen einwirken, auf politischen Druck hin ihren Gemeinnützigkeitsstatus verlieren können.

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