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Gemeinsamer Appell an die Mitglieder des Deutschen Bundestags: Misstrauen Sie den Argumenten der Pharmabranche!

Gemeinsamer Appell mit MEZIS e. V. „Mein Essen zahl‘ ich selbst – Initiative unbestechlicher Ärztinnen und Ärzte“ anlässlich des GVK-Sparpakets

Berlin, 05.06.2026

© Marek Studzinski / Unsplash

Liebe Bundestagsabgeordnete,

die Pharmaindustrie scheut keine Mittel, um Ihr Abstimmungsverhalten zum GKV-Beitragsstabilisierungs-gesetz zu beeinflussen: Zwei Konzerne geben zeitgleich bekannt, ihre Investitionen in Deutschland deutlich zurückzufahren. Ihre Begründung: Mit den im GKV-Spargesetz vorgesehenen Abzügen bei den Arzneimittelpreisen sei es ihnen unmöglich, als Unternehmen langfristig zu planen. Schon zuvor hatte der Verband der forschender Pharmaunternehmen (vfa) in mehreren ganzseitigen Zeitungsanzeigen aufgezählt, welche negativen Konsequenzen Ihre Entscheidung haben würde.

Was Ihnen verschwiegen wird: Unabhängig, wie Sie entscheiden, werden auf jeden Fall Pharma-Investitionen in Deutschland zurückgefahren. So etwas wird nicht entschieden, kurz bevor ein Gesetz mit völlig offenem Ausgang verabschiedet wird. Die wichtigsten Konzerne haben sich langfristig verpflichtet, in den USA zu investieren, um Zölle auf Medikamente zu vermeiden. Diese Kampagne gegen Preisabschläge auf Medikamente in Deutschland hat einen völlig anderen Grund: Um ihre überdurchschnittlich hohen Gewinne zu sichern, sollen die massiven Preissenkungen für Medikamente in den USA  jetzt in anderen Ländern ausgeglichen werden.

Die Pharmabranche hat jahrzehntelang gut in Deutschland verdient. Mit ihrer Drohkulisse missbraucht sie jetzt ihre Machtstellung als Alleinanbieter von patentierten Arzneimitteln und als Arbeitgeber in Produktion und Forschung für eigene Zwecke. Sie, die Bundestagsabgeordneten, tragen aber die Verantwortung dafür, dass unser Gesundheitssystem funktionsfähig bleibt. Sozialstaatliche Ziele sind dabei gegenüber wirtschaftlichen Interessen der Leistungserbringer vorrangig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in 2025 so festgelegt.

Pharmafirmen gelten nach der Sozialgesetzgebung als Leistungserbringer, die mit der medizinischen Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten beauftragt sind. Dafür werden ihnen Privilegien zugestanden, beispielsweise die Erstattungssicherheit. Für eine grundlegende Reform muss daher auch die Pharmabranche in die Pflicht genommen werden. Die im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Regelungen zur Senkung des Erstattungspreises sind ein erster Schritt dazu.

Deshalb fordern wir Sie auf, die Drohungen der pharmazeutischen Industrie zurückzuweisen. Lehnen Sie alle Regelungen ab, die tatsächlich zu erhöhten Arzneimittelausgaben führen würden. Das sind vor allem der Wegfall von Kombinationsabschlag und Leitplanken.

Darüber hinaus sind weitergehende Reformschritte erforderlich, um die medizinische Versorgung zu verbessern:

  • Der Einstiegspreis für neue patentgeschützte Medikamente ist sachlich zu begründen, um unverhältnismäßig hohe oder willkürliche Preise zu verhindern. 
    Der frei festgelegte Preis bei Einführung eines patentgeschützten Medikaments ist sachlich auf seine Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Das könnte zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen durch eine unabhängige neutrale Stelle erfolgen. Dies gilt ausdrücklich auch für Orphan Drugs.
  • Für Orphan Drugs sind grundsätzlich randomisierte klinische Studien vorzulegen und der Zusatznutzen zu ermitteln.
    Damit soll abgesichert werden, dass auch Medikamente gegen seltene Erkrankungen tatsächlich wirken und besser sind als vergleichbare Therapien.
  • Pharmazeutische Unternehmen sind zu verpflichten, sich an der Erforschung und Entwicklung weniger profitabler Erkrankungen zu beteiligen. 
    So könnten entsprechende Projekte z. B. mit einer Abgabe finanziert werden.


Zu den Behauptungen der ersten Zeitungsanzeige: Der vfa warnt, sollten die vorgeschlagenen Regelungen ins Gesetz aufgenommen werden,

  1. würde „lebensrettende neue Medizin“ in Deutschland erst später verfügbar sein.
    Tatsächlich entscheiden die Pharmafirmen allein nach Maßgabe des erzielbaren Preises, ob und wann sie ein neues Medikament in einem Land einführen – völlig unabhängig von den Auswirkungen auf Betroffene. Dieser Preis wird von ihnen erst einmal selbst festgelegt, ohne dass sie dessen Höhe sachlich belegen müssen. Trotz vieler allgemeiner Erklärungen der Branche ist es offensichtlich, dass Preise für neue Medikamente von den Rendite-Erwartungen bestimmt werden. Deshalb stiegen sie in den vergangenen Jahren überproportional an. Das spiegelte sich in entsprechend überdurchschnittlichen Gewinnmargen zwischen 20 bis 25 Prozent wider . Trotz des sehr hohen Preisniveaus konnten die deutschen Krankenkassen bisher bei den Erstattungen mithalten. Für die nächsten Jahre werden dagegen sehr hohe Defizite erwartet. Deshalb muss u.a. neutral geprüft werden, wie berechtigt hohe Preisforderungen für einzelne Medikamente sind.
    Der Gesetzesentwurf enthält Regelungen für niedrigere Erstattungspreise. Der dabei heftig kritisierte „dynamisierte Herstellerabschlag“ ist unseres Erachtens mittelfristig kalkulierbar. Vor allem verringert er die Einnahmen nicht so stark wie die von der Finanzkommission Gesundheit vorgeschlagene Verdoppelung des „allgemeinen Herstellerabschlags“.
    Dagegen führen zwei grundlegende Vorschläge sogar zu höheren Einnahmen der Pharmafirmen: So sollen zukünftig der 20-prozentige „Kombinationsabschlag“ und die am Zusatznutzen orientierten „Leitplanken“ wegfallen .
  2. würde Deutschland nicht länger „Motor für Jobs und Wachstum“ bleiben.
    Objektive Analysen zeigen „keinen belastbaren Zusammenhang zwischen höheren Erstattungspreisen und nachhaltigen Standort- oder Investitionsentscheidungen der pharmazeutischen Industrie“ . Aktuell ziehen weltweit Standorte erfolgreich Pharmafirmen an mit finanziellen Vorteilen, ausgebildetem Personal, unternehmerfreundlichen Gesetzen u.ä. – selbst bei relativ niedrigen Arzneimittelpreisen wie in China . Obwohl Deutschland zu den Ländern mit den höchsten Arzneimittelpreisen zählt, verlagern regelmäßig Pharmafirmen ihre Betriebsstätten ins Ausland .
  3. würde „unsere Pharmasouveränität“ eingeschränkt und „in die Hände anderer“ gelegt.
    Die unternehmerische Entscheidungsfreiheit der Pharmabranche hat unbestritten zum medizinischen Fortschritt beigetragen. Sie behindert ihn aber, wenn sie ihre Preisvorstellungen nicht durchsetzen kann: So werden z. B. seit Jahren für Antibiotika-Resistenzen und tropische Erkrankungen keine Medikamente entwickelt . Es gibt immer wieder Engpässe z. B. bei Fiebersaft und Penicillin, weil nur noch wenige Hersteller am Markt sind. Wirksame Medikamente werden nicht mehr angeboten, wenn die zu erwartenden Gewinne nicht hoch genug sind.
    „Pharma-Souveränität“ bedeutet darüber hinaus, dass für neue Medikamente immer höhere Preise verlangt werden dürfen. Bei den meisten stellt sich dann aber später heraus, dass kein oder nur ein geringer Zusatznutzen gegenüber den Vergleichstherapien nachzuweisen ist. Das traf über zehn Jahre betrachtet auf 58 Prozent aller „Innovationen“ zu . Bei den überprüften Medikamenten für seltene Erkrankungen (Orphan Drugs) waren es sogar 78 Prozent . Bis zur Nutzenbewertung hatten die Krankenkassen dafür aber schon Millionen gezahlt.