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Apotheker besticht Arzt? Mietkosten im Visier

12.04.2010

Braunschweig- aerztezeitung.de berichtet, das Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) bewerte Ärzte in einem aktuellen Gerichtsbeschluss juristisch neu als Beauftragte der Krankenkassen. Die Entscheidung könne dazu führen, dass Kassenärzte unter den Paragrafen 299 des Strafgesetzbuches (StGB) fielen und somit leichter als bisher wegen Bestechung belangt werden könnten. Würde der Bundesgerichtshof die Haltung des OLG teilen, wären Krankenversicherungen, Gerichte, Staatsanwälte, Kassen und Kammern an die Entscheidung gebunden.
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10_04_12_aerztezeitung.de