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AOK-Ausschreibung für günstige Medikamente rechtens

30.03.2009

Essen- az-web.de berichtet, das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen habe die Beschwerde eines Pharmaunternehmens gegen Rabattverträge der AOK-Krankenkassen für günstige Medikamente abgelehnt. Der Ankauf von günstigen Produkten mit Medikamentenwirkstoffen (Generika) über eine bundesweite Ausschreibung sei vom Gericht bestätigt worden. Die Beschwerdeführerin soll den Vorwurf erhoben haben, die Aufteilung der Ausschreibung in bundesweit nur fünf Bezirke habe mittelständische Unternehmen rechtswidrig benachteiligt.

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