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An Grenze wird Bargeld kontrolliert

18.06.2007

Brüssel- Laut der Neuen Westfälischen Rundschau müssen nach einer neuen EU- Verordnung Bargeldbeträge von 10.000 Euro und mehr bei Reisen in Länder jenseits der Europäischen Union oder aus diesen Ländern in die EU dem Zoll schriftlich gemeldet werden. Diese Vorschrift gelte an der Staatsgrenze ebenso wie an Inlandsflughäfen wie Dortmund. Durch die EU-Verordnung soll Geldwäsche und die Finanzierung internationaler Terroristen behindert werden.
<link http: www.westfaelische-rundschau.de wr>07-06-15_Westfälische Rundschau