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Amtsgericht: Mauschelei bei Polizei – Beschafferin muss wegen Fehlverhaltens 2.000 Euro zahlen

09.11.2009

Potsdam- maerkischeallgemeine.de berichtet, ein insgesamt mehr als drei Jahre andauerndes Verfahren wegen Bestechlichkeit gegen eine Sachbearbeiterin für den Zentraldienst der Polizei (ZdPol) in Wünsdorf sei am 8. November 2009 gegen die Zahlung von 2.000 Euro an einen Kinderhilfsverband vorläufig eingestellt worden. Ab Juni 2005 sei die Sachbearbeiterin mit der Ausschreibung zweier Aufträge für Umkleideschränke und Möbel für die neue Fachhochschule der Polizei in Oranienburg betraut gewesen. Das in Anspruch genommene Angebot eines ihr bekannten Händlers sei nicht das günstigste gewesen, was die Sachbearbeiterin jedoch durch einen Rechenfehler verschleierte.

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