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Am Ende weichgeklopft

06.07.2009

München- sueddeutsche.de berichtet, gegen die neuen Regeln zum Datenschutz habe es eine beispiellose Kampagne von Lobbyisten gegeben. Von der ursprünglichen Idee des Gesetzes sei nicht mehr viel übrig geblieben. So werde der Arbeitnehmerdatenschutz in ganzen zwei Sätzen, die Selbstverständlichkeiten ausführten, geregelt. Dazu gehöre, dass „zur Aufdeckung von Straftaten“ Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürften. Das Gesetz regle nicht, wie mit den Krankheitsdaten von Arbeitnehmern umzugehen sei, oder wie und wie lange Rügen oder Beschwerden über den Arbeitnehmer gespeichert werden dürften. Der Datenalltag in Betrieben sei in keiner Weise geregelt.

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