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Altötting: Freundschaftsdienst war Geldwäsche
05.07.2006
Altötting- Weil er einem Bekannten einen Freundschaftsdienst erweisen wollte, ist ein 29jähriger Arbeitsloser jetzt vom Amtsgericht Altötting zu einer fünfmonatigen Haftstrafe mit anschließender zweijähriger Bewährung wegen leichtfertig begangener Geldwäsche verurteilt worden, schreibt chiemgau-online. Er hatte einem Bekannten sein Konto für diverse Geldtransfers zur Verfügung gestellt und dafür eine Aufwandsentschädigung erhalten.
06-07-02_Chiemgau- online