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Pressemitteilung

AfD-Prozess wegen Strohmannspende: Transparency Deutschland fordert Verschärfung des Parteiengesetzes

Berlin, 07.05.2026 – Heute findet die Verhandlung vor dem Berliner Verwaltungsgericht statt wegen der mutmaßlichen Weiterleitungsspende von 2,3 Mio. EURO, die im Bundestagswahlkampf 2025 an die AfD ging (Aktenzeichen 2 K 410/25). Transparency International Deutschland wird den Prozess vor Ort begleiten. Norman Loeckel, Experte von Transparency Deutschland, steht ab 12:30 Uhr für Interviews und O-Töne zur Verfügung.

© Kristin Räther | Transparency Deutschland

Norman Loeckel, Experte von Transparency International Deutschland, erklärt:

„Große Parteispenden sind ein Einfallstor für Korruption und den Einfluss besonders finanzstarker einzelner Personen und Unternehmen. Sie gefährden damit unsere Demokratie. Durch Weiterleitungsspenden bleibt dabei besonders intransparent, welche Partikularinteressen verfolgt werden.“ 
„Die heutige Verhandlung zeigt wieder einmal, wo die Herausforderungen in der Aufdeckung von Weiterleitungsspenden liegen: Die Bundestagsverwaltung als Kontrollinstanz hat weder die entsprechenden Befugnisse noch die Kapazitäten, um hier wirksam einzugreifen. Und die Vorgaben für Parteispenden sind derzeit viel zu lax.  Parteien sollten die Herkunft problematischer Großspenden zweifelsfrei nachweisen müssen. Hier muss dringend nachgebessert werden.“

Transparency International Deutschland fordert

  1. Beweislastumkehr bei zweifelhaften Großspenden: Die Partei sollte der Bundestagsverwaltung auf deren Anfrage Belege des Spenders vorlegen, welche die Herkunft des Geldes glaubhaft machen können
  2. Stärkung der Parteienfinanzierungsaufsicht: Neben erweiterten Befugnissen muss die personelle Ausstattung der Aufsichtsbehörde aufgestockt werden. Zusätzlich ist ein unabhängiges Kontrollgremium einzurichten, das mögliche politisch motivierte Eingriffe in die Aufsicht verhindern kann
  3. Parteispendendeckel jetzt: Spenden an Parteien müssen auf 50.000 Euro pro Spender:in bzw. Sponsor:in, Jahr und Partei begrenzt werden. Die Veröffentlichungsschwelle für Parteispenden muss auf 2.000 Euro abgesenkt werden

Hintergrundinformationen

Ein Positionspapier von Transparency Deutschland zum Sachverhalt finden Sie hier. 
Für den Bundestagswahlkampf 2025 hatte die AfD eine Spende in Höhe von etwa 2,3 Mio. EURO erhalten. Laut Presseberichten nannte die AfD den früheren FPÖ-Funktionär Gerhard Dingler als Spender. Nach Hinweisen österreichischer Ermittlungsbehörden habe die Bundestagsverwaltung entschieden, dass es sich dabei um eine vom Parteiengesetz verbotene Weiterleitungsspende („Strohmannspende“) gehandelt habe, die tatsächlich vom deutsch-schweizerischen Unternehmer Henning Conle stamme. Die Bundestagsverwaltung forderte deshalb den Betrag ein. Die AfD überwies den Betrag vorsorglich, klagte jedoch gegen den Bescheid und verlangt nun die Rückzahlung. Heute ist die Verhandlung vor dem Berliner Verwaltungsgericht.