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Ärger um Kohle von der Kohle

07.01.2010

Moers- Laut rp-online.de erhebt der Rechtsanwalt Hans-Peter Schneider Vorwürfe gegen die Ruhrkohle AG (RAG) und die Amtsträger, die als Mitglieder im RAG-Regionalbeirat hohe Sitzungsgelder erhalten haben. Der Zweck des von der RAG eingerichteten Regionalbeirates – nämlich die Begleitung des Stilllegungsprozesses der Zechen – gehöre zu den Dienstpflichten der Bürgermeister der betroffenen Kommunen. Durch die Annahme der RAG-Leistungen sollen sich Beiratsmitglieder, sofern sie Amtsträger sind, nach § 331 Abs. 1 StGB der Vorteilsnahme strafbar gemacht haben. Sollte einem der Amtsträger dabei „nicht pflicht- und rechtmäßiges Handeln“ in den Sinn gekommen sein, komme zur Vorteilsannahme der Tatbestand der Bestechlichkeit hinzu.

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