Abgeordnetengesetz: Rückblick auf die Sachverständigenanhörung im Bundestag
Berlin, 12.05.2021
Der neue Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und der Mandatrsträgerbestechung § 108 e StGB wurde grundsätzlich von den Sachverständigen begrüßt.
Der Gesetzenetwurf wurde von den vier Fraktionen Union, SPD, Bündnis 90/Die Grüne und Linke eingebracht. Er enthält verschärfte Regelungen zu Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligung von Mandatsträger*innen sowie das Verbot bezahlter Lobbytätigkeiten.
Hartmut Bäumer, Vorsitzender von Transparency Deutschland, berichtet über nur wenige Kontroversen bezüglich § 44 a, wobei es sich konkret um die Offenlegung von Vortragshonoraren von Abgeordneten und die Frage der betragsgenauen Veröffentlichung von Nebeneinnahmen handelt.
Zu § 108 e StGB gab es auch unterschiedliche Meinungen unter den Expert*innen: ob hier die vorgeschlagene Verschärfung wirklich zu einfacheren Verurteilungen führen kann wurde von den Sachverständigen bezweifelt.
Die drei zivilgesellschaftlichen Vertreterinnen Transparency Deutschland, Abgeordnetenwatch und Lobbycontrol bemängelten die unzureichende unabhängige Kontrolle. Transparency Deutschland verwies auf die bestehenden Regelungen in Frankreich und Kanada sowie auf die Vorschläge der EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen. Eine unabhängige Kontrollinstanz vermeide den Eindruck einer nicht funktionierenden Eigenkontrolle der Parlamentarier, so Hartmut Bäumer, Vorsitzender von Transparency Deutschland. Daneben werde auch das Amt der*des Bundestagspräsident*in vor ungerechtfertigten Vorwürfen bewahrt.