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7. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Konvention gegen Korruption

Berlin, 17.11.2017

Vom 6. bis 10. November 2017 fand die 7. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) in Wien statt. Deutschland hat erst elf Jahre nach der Unterzeichnung die UNCAC im Jahre 2014 ratifiziert und jetzt zum zweiten Mal als Vollmitglied an der Konferenz teilgenommen.
Auf einer Paneldiskussion hat die neue Vorsitzende von Transparency International, Delia Ferreira, darauf hingewiesen, dass der transnationale Charakter die Strafverfolgung großer Korruptionsfälle erheblich erschwere. Transparency Deutschland plädiert dafür, dass bei der Umsetzung des neuen Gesetzes zur Vermögenschabschöpfung in Deutschland die Opferentschädigung eine größere Rolle bekommt. So sollen die Bürger des betreffenden Landes bei der Rückführung von Vermögenswerten begünstigt werden. Nach der derzeitigen Gesetzeslage in Deutschland würden die Vermögenswerte der deutschen Staatskasse zufallen.
Eine Gelegenheit hierzu bietet die nächste Evaluierungsrunde nach der UNCAC, die im Frühjahr 2018 durchgeführt wird. Sie betrifft u.a. die Umsetzung der Bestimmungen der UNCAC zur Rückführung von Vermögenswerten.