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3. EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie

08.11.2005

Münster - Die 3. EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie solle dazu beitragen, die Aufklärungsquote weiter zu verbessern, berichtet lexonline. Europaweit seien von dem Regelwerk alle Anbieter von Waren betroffen, sofern die Zahlungen 15.000 Euro in bar überstiegen. Banken, Versicherer und Investmentgesellschaften würden dazu verpflichtet werden, Kontrollmechanismen zu installieren und Bar-Transaktionen noch stärker auf Geldwäsche oder Korruption zu untersuchen. Bei einem begründeten Verdacht seien die zuständigen Behörden unmittelbar zu benachrichtigen.

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