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Pressemitteilung Vergabe Sicherheit

100 Milliarden Sondervermögen: Lockerung des Vergaberechts birgt Gefahren

Berlin, 27.06.2022

© Filip Andrejevic/ Unsplash

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. kritisiert das geplante Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung der Beschaffung im Kontext des Sondervermögens der Bundeswehr. Aus dem vorliegenden Entwurf eines Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes (BwBBG) geht hervor, dass verschiedene „Erleichterungen“ für die Dauer von drei Jahren vorgesehen sind. 

Die Beschleunigung von Vergabeverfahren ist durchaus ein wünschenswertes Ziel, dabei darf die Korruptionsprävention jedoch nicht auf der Strecke bleiben. Sollte der Bundestag einer Beschleunigung zustimmen wollen, so muss zugleich die Grundlage für eine wirksame Ex-post-Kontrolle geschaffen werden.

Dazu Dr. Christian Lantermann, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland:

„Wir halten es für problematisch, dass die Bundesregierung auf die gesteigerten Anforderungen, die das 100-Milliarden-Beschaffungsprogramm der Bundeswehr mit sich bringt, mit reduzierten vergaberechtlichen Vorgaben reagieren will. Es besteht die Gefahr, dass Versäumnisse oder Fehlentscheidungen durch ein abgespecktes Vergaberecht und weniger Transparenz ermöglicht und Verantwortlichkeiten dafür anschließend kaschiert werden. In der Vergangenheit haben Vereinfachungen des Vergaberechts und Beschleunigungen von Verfahren erwiesenermaßen zu kostspieligen und qualitativ schlechten Beschaffungen geführt, ohne dass der Prozess tatsächlich schneller über die Bühne ging. Das darf sich hier nicht wiederholen.” 

Die Ursachen für die hinlänglich bekannten Probleme bei der Beschaffung im Verteidigungsbereich liegen aus Sicht von Transparency Deutschland nicht im Vergaberecht, sondern vor allem in der politischen Steuerung sowie der unzureichenden Vorbereitung und Durchführung der Vergabeprozesse. Die dadurch geschaffenen Probleme werden durch die Vorgaben der Vergabeverfahren und den dort eingeräumten Rechtsschutz sichtbar. Es ist zu befürchten, dass mit der Beschneidung des Rechtsschutzes die Vorbereitung qualitativ leidet und auch dessen Kontrollfunktion beseitigt wird. 

Dr. Christian Lantermann erklärt:

„Auch in beschleunigten Verfahren müssen die Bedarfsermittlung, die Entscheidungsvorbereitung und auch die Entscheidung über den Zuschlag selbst in jedem Fall nachvollziehbar und nachprüfbar dokumentiert werden. Nur so lassen sich Skandale wie in der jüngsten Vergangenheit vermeiden. Durch Transparenz und saubere Prozesse wird das öffentliche Vertrauen in eine bestmögliche Ausstattung der Soldatinnen und Soldaten und einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern gestärkt.“

Zudem müssen die Beschaffungsprozesse frei von politischen Vorgaben und Einflüssen durchgeführt werden. Die qualifizierte Bedarfsermittlung wie auch die eigentliche Vergabeentscheidung müssen marktgerecht und wettbewerbskonform vorgenommen werden. Das ist auch im Verteidigungsbereich mit seinen besonderen Bedingungen, etwa einem relativ kleinen Kreis von Marktteilnehmern und den Anforderungen der Geheimhaltung sicherheitstechnischer Belange, möglich und notwendig. Dafür braucht das Beschaffungsamt in Koblenz von politischer Seite klare Rahmenbedingungen für schnelle, aber gleichzeitig transparente und nachvollziehbare Beschaffungsprozesse.

Hintergrund

Auf Initiative der Bundesregierung soll in Art. 87a des Grundgesetzes das Sondervermögen Bundeswehr eingefügt werden. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seinem Bericht vom 01. Juni 2022 (Drs. 20/2091) dem entsprechenden Gesetzesentwurf zugestimmt und die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, „das Beschaffungswesen insgesamt durch eine Straffung der Prozesse, eine verstärkte Abstützung auf Rahmenverträge und marktverfügbare Lösungen, deutliche Vereinfachungen des Vergaberechts (u. a. geplantes Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen der Bundeswehr (…) zu entlasten.“

Am Donnerstag, den 23. Juni 2022, hat sich der Deutsche Bundestag in erster Lesung mit dem Entwurf des sogenannten „Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes“ (BwBBG, Drs. 20/2353) befasst. Der Gesetzentwurf soll am kommenden Montag, den 4. Juli 2022, um 14 Uhr im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss diskutiert werden. Am darauffolgenden Donnerstag oder Freitag (7./8. Juli 2022) soll der Gesetzentwurf im Plenum beschlossen werden.

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