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Internationales

Internationale Vorgaben und Vereinbarungen bestimmen auch die deutsche Antikorruptionspolitik. Auf nationaler Ebene setzt sich Transparency Deutschland für die effektive Umsetzung der transnational getroffenen Vereinbarungen ein, auf internationalem Parkett für deren Weiterentwicklung.

Forderungen

  • Statistiken über Auslandsbestechung veröffentlichen
    Statistiken über Auslandsbestechung, Berichte des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz an die Arbeitsgruppe der OECD für Auslandsbestechung und Gerichtsentscheidungen unter Nennung des Namens der betreffenden Unternehmen und Länder müssen transparent gemacht und für die Öffentlichkeit zugängig sein. 
  • Wirksame Beschwerdemechanismen sicherstellen
    Die Wirksamkeit des außergerichtlichen Beschwerdemechanismus nach den OECD-Leitsätzen und dem Nationalen Aktionsplan muss verbessert werden. Zivilgesellschaftliche Beschwerden brachten in der Vergangenheit nur in 35 von 250 Fällen Beschwerden ein gewisses Maß an Abhilfe. Verfahrenserleichterungen und Einrichtung eines Multi-Stakeholder-Steuerungsgremiums würden diese Bilanz verbessern. 
     
  • Unternehmensverantwortung stärken
    Die Einführung verbindlicher Sorgfaltspflichten für Unternehmen muss vorangetrieben werden. Ein Beispiel dafür bietet das Bündnis für nachhaltige Textilien, in dem Transparency Deutschland Mitglied war und das den beigetretenen Unternehmen Sorgfaltspflichten für die vorgleagerten Liefer- und Wertschöpfungsketten auferlegt.
     
  • Hinweisgeberschutz stärken
    Der gesetzliche Schutz von Hinweisgebern im Arbeits- und Beamtenverhältnis muss weiter gestärkt werden. Ein wichtiger Schritt ist das im Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz, für das Transparency Deutschland sich viele Jahre eingesetzt hat. Den Schutz von Beschäftigten sollte Deutschland auch deshalb verbessern, um die Vorschriften des Zivilrechtsübereinkommens des Europarats umsetzen und eine Ratifizierung in die Wege leiten zu können.        

Hintergrund

Die nationale Anti-Korruptionspolitik hat internationale rechtliche Vorgaben zu beachten. Zu den rechtlich verbindlichen Vorgaben zählen insbesondere

  • die UN Konvention gegen Korruption (UNCAC)
  • die OECD Konvention gegen Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr
  • das Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption
  • das Zivilrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption

Erwartungen an Unternehmen in Bezug auf verantwortungsvolles Handeln einschließlich ihrer Lieferkette werden international vor allem als sogenanntes „soft law“ geregelt.

  • Die OECD-Leitsätze für Multinationale Unternehmen stellen die gemeinsame Erwartungen der 47 beigetretenen Regierungen an ihre Unternehmen für verantwortungsvolles Handeln in einem globalen Kontext dar. Sie schließen die Bekämpfung von Korruption und die Achtung der Menschenrechte ein.
  • Die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sind wegen des engen Zusammenhangs von Korruption und Menschenrechtsverletzungen auch für die Bekämpfung von Korruption relevant. Deutschland hat diese Prinzipien im Dezember 2016 im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte umgesetzt.
  • Der UN Global Compact ist eine Initiative der Vereinten Nationen. Durch ihren Beitritt zeigen Unternehmen, dass sie die zehn Prinzipien des Global Compact zum Schutz von Menschenrechten,  Arbeitsnormen und Umwelt sowie der Vermeidung von Korruption verwirklichen und auch die allgemeinen Ziele der Vereinten Nationen, insbesondere die Nachhaltigkeitsziele (Agenda 2030), fördern wollen.

Ziel der Arbeit von Transparency Deutschland ist es, die Umsetzung und Durchsetzung der Konventionen und Übereinkommen zu verbessern und das „soft law“ weiterzuentwickeln und verbindlicher zu gestalten. Dabei kooperiert Transparency Deutschland mit anderen Organisationen, insbesondere der UN Coalition against Corruption, OECD Watch, dem Deutschen Global Compact Netzwerk und dem Corporate Accountability Netzwerk für Unternehmensverantwortung. Dadurch wird auch ein Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in Bezug auf die Bekämpfung von Korruption geleistet.


Publikationen
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Kontakt

Nicole Espey

Co-Leiterin der Arbeitsgruppe Internationale Vereinbarungen

Jan Soedingrekso

Co-Leiter der Arbeitsgruppe Internationale Vereinbarungen