Der Beirat stellt sich vor: Axel von Werder
Herr von Werder, inwiefern kann ein Governance Kodex zur Bekämpfung von Korruption wirksam etwas beitragen?
Der Deutsche Corporate Governance Kodex hat sich inzwischen als Leitbild guter Unternehmensführung fest etabliert. Er weist an mehreren Stellen ausdrücklich auf die Verpflichtung zur Einhaltung aller Rechtsvorschriften hin (Compliance) und macht auf diese Weise deutlich, dass (unter anderem) Korruption keinesfalls akzeptabel ist.
Sie untersuchen alljährlich, wie die Anregungen und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex' bei den börsennotierten Unternehmen akzeptiert und umgesetzt werden. Zu welchem Ergebnis kommen Sie dabei im wesentlichen?
Hinsichtlich der Akzeptanz des Kodex weisen unsere Untersuchungen drei generelle Trends aus, die seit dem ersten Kodex Report 2003 beachtlich stabil sind: Der Kodex stößt insgesamt auf eine sehr positive Resonanz in der Unternehmenspraxis. Dabei steigt die Zustimmung tendenziell mit der Größe der Unternehmen. Schließlich bewirkt der Kodex Veränderungen der Governancegepflogenheiten, wenn er Regelungen einführt, welche die Unternehmen so bislang nicht praktiziert hatten, zukünftig aber befolgen wollen.
Der Kodex spricht einerseits von Anregungen und andererseits von Empfehlung für die Unternehmen. Worin besteht da der Unterschied?
Der Unterschied zwischen den Empfehlungen und den Anregungen liegt darin, dass die börsennotierten Unternehmen nach § 161 AktG verpflichtet sind, für die Empfehlungen jährlich eine sogenannte Entsprechenserklärung abzugeben. Die Vorstände und Aufsichtsräte dieser Unternehmen müssen also einmal pro Jahr transparent machen, welche Empfehlungen sie umsetzen und welche nicht. Für die Anregungen, die in gewissem Sinne etwas progressiver sind, gilt diese gesetzliche Pflicht zur Transparenz dagegen nicht.
In einer Abschlussarbeit, die an der Hochschule Bremen entstanden ist, hat der Autor festgestellt, dass einige der DAX30-Gesellschaften zweifelhafte Angaben zur Anwendung des Kodex in ihren Geschäftsberichten machen. Der Autor kritisiert, dass für die sogenannte Entsprechungserklärung der Unternehmen keine inhaltliche Kontrolle durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgeschrieben sei und dass Unternehmen bei inhaltlichen Fehlern keine nennenswerten juristischen Schwierigkeiten zu befürchten hätten. Wäre es nicht tatsächlich sinnvoll, den Kodex durch größere Verbindlichkeit effizienter zu gestalten?
Der Kodex setzt auf andere Sanktionsmechanismen als gesetzliche Vorschriften, die im Übrigen trotz Überwachung durch Abschlussprüfer und mitunter drohender strafrechtlicher Folgen auch nicht immer befolgt werden. Diese Mechanismen sind marktlicher Natur und bestehen beispielsweise in Sanktionen der Kapitalmärkte, aber auch des Marktes für Reputation. Gerade Reputationsschäden können für Individuen und Institutionen durchaus empfindliche Konsequenzen darstellen, deren Wirksamkeit nicht unterschätzt
werden darf.
Was hat Sie persönlich dazu motiviert, im Beirat von Transparency International Deutschland mitzuarbeiten?
Corporate Governance, Compliance und Korruptionsprävention hängen thematisch eng zusammen. Mich interessiert in diesem Kontext vor allem die grundlegende Fragestellung, wie Regeln ausgestaltet werden müssen, damit sie unter Berücksichtigung der Lebenswirklichkeit von den Akteuren auch angewendet werden können und tatsächlich angewandt werden. Der Erfahrungsaustausch mit Transparency International Deutschland kann nach meinem Dafürhalten insofern sehr interessante Anregungen geben.
Die Fragen stellte Heike Mayer.
Dieser Artikel ist im Scheinwerfer 43 (S. 22) vom Mai 2009 erschienen.
