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Vergabewesen

Die öffentlichen Ausgaben für den Einkauf von Investitions- und Gebrauchsgütern sowie für Bau- und Dienstleistungen belaufen sich in Deutschland auf mehr als 250 Milliarden Euro pro Jahr. Die Regeln für die Vergabe der entsprechenden Aufträge sehen Wettbewerb und begrenzte Transparenz vor; in der Realität werden die Wettbewerbsgrundsätze häufig unterlaufen und die Transparenz weiter eingeschränkt. Dadurch werden Manipulationen der Vergabeentscheidungen und Korruption erleichtert und ungerechtfertigte Profite in private Taschen gelenkt – wie Korruptionsvorwürfe vor allem in vielen deutschen Kommunen immer wieder zeigen. Die volkswirtschaftlichen und finanziellen Schäden durch Korruption werden auf viele Milliarden Euro jährlich geschätzt, Fast noch schlimmer als diese materiellen Schäden wiegt der hierdurch verursachte Vertrauensverlust des Bürgers in Politik und Verwaltung.

Transparency Deutschland bemüht sich seit Jahren intensiv, die Einhaltung klarer Wettbewerbsregeln durchzusetzen und mehr Transparenz zu schaffen, und so die Einfallstore für Korruption zu schließen. Maßnahmen zur Korruptionsprävention bei der öffentlichen Beschaffung dürfen sich aber nicht auf das Vergabeverfahren im engeren Sinn, d.h. die Auswahl des Lieferanten oder Dienstleisters, beschränken, sondern müssen sehr viel weiter greifen: Korruptionspotenzial bei Investitionsprojekten oder beim Einkauf gibt es bereits bei der politischen Entscheidung über die Durchführung oder die Dimensionen eines Projekts, und auch bei der Durchführung und Abwicklung von Projekten bestehen erhebliche Korruptionsrisiken (durch nachträgliche Änderungen des Leistungsverzeichnisses oder der Preise).

Besonders wichtig für die Vermeidung von Korruption sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Beschaffung durch die öffentliche Hand, d.h. die Regeln, die beim Einkauf zu beachten sind sowie die entsprechenden gesetzlich vorgesehenen Kontrollmechanismen. Hier ist noch viel zu tun:

Korruptionsdelikte finden fast ausschließlich im Rahmen intransparenter Vergabeverfahren wie der so genannten „freihändigen Vergabe“ und bei „beschränkten Verfahren“ ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb statt (die häufig vom Auftraggeber genutzt werden, obwohl öffentlicher Wettbewerb vorgeschrieben ist). Aus diesem Grund fordert Transparency Deutschland seit langem, die hier immer weiter ausufernden Missbrauchsmöglichkeiten zu beseitigen. Ein erster Schritt in diese Richtung ist möglicherweise ein im Juni 2006 gefasster Beschluss des Bundeskabinetts, der eine Reform der deutschen Vergaberegelungen vorsieht. Danach  „ist sicherzustellen, dass die Transparenz bei allen Vergabeverfahren erhöht wird“.

Bereits heute sind eigentlich schon nach geltendem europäischem Recht Vergabeverfahren ohne angemessene Publizität grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen möglich. In Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe in Deutschland wird dies aber noch nicht ausreichend berücksichtigt. Die Europäische Kommission hat zu dieser Frage im Juni 2006 eine Mitteilung veröffentlicht ("Mitteilung der Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf das Gemeinschaftsrecht, das für die Vergabe öffentlicher Aufträge gilt, die nicht oder nur teilweise unter die Vergaberichtlinien fallen"), in der konkrete Hinweise zur Umsetzung der Transparenzpflichten aus dem EG-Vertrag in das nationale Recht gegeben werden. Diese werden bei der Reform des deutschen Vergaberechts zu berücksichtigen sein.

Als eine der Grundvoraussetzungen für die Transparenz  und damit Korruptionsschutz sieht Transparency Deutschland deshalb den möglichst unbeschränkten Zugang der Zivilgesellschaft zu den Informationen über Entscheidungsprozesse der Verwaltung im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen an. Dies wird strategisch durch die in Teilbereichen bereits umgesetzte Forderung nach umfassenden Regeln zur Informationsfreiheit flankiert. Für ebenso wichtig hält Transparency Deutschland die Einführung eines Zentralregisters, in dem Unternehmen aufgeführt sind, die wegen Korruptionsdelikten von einzelnen öffentlichen Auftraggebern von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen wurden. Auch die Einführung eines besseren Informanten- (Whistleblower-) Schutzes in Deutschland könnte einen wichtigen Beitrag leisten.

Ein wirksames, von Transparency International entwickeltes und global angewandtes Instrument ist der Integritätspakt, dem sich vor allem bei größeren Bauvorhaben der Auftraggeber und alle Anbieter unterwerfen, mit klaren Verhaltensvorgaben und ebenso klaren Sanktionsandrohungen. In Deutschland existiert ein Integritätspakt beim Bau des Berlin Brandenburg International (BBI) Flughafens Schönefeld (pdf, 25,5 kB).

 

Unsere Dokumente zum Thema:

Maßnahmen und Instrumente zur Eindämmung von Korruptionsrisiken bei Öffentlich-Privaten Partnerschaften aus der Sicht von Transparency Deutschland. 10. Betriebswirtschaftliches Symposium-Bau, März 2010 (pdf, 44 kB)

Fünf Anmerkungen zu Compliance-Regelungen bei Infrastrukturprojekten insb. bei Public Private Partnerships. November 2009 (pdf, 96 kB)

Stellungnahme vom 08.04.2008 zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (pdf, 29 kB)

Forderungen für die 17. Legislaturperiode - Thema: Vergaberecht, Scheinwerfer 45, Oktober 2009.

Podiumsdiskussion: Kampf gegen Korruption: Integre Unternehmen schützen, Korruptionsregistergesetz einführen, Scheinwerfer 46, Februar 2010.

Transparenz in der öffentlichen Vergabepraxis (pdf, 12,9 kB) - Vortrag anlässlich der Landesverbandstagung des DWA am 1. Juni 2007, Transparency Deutschland

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Weiterführende Informationen


World Bank Listing of Ineligible Firms

World Bank on Procurement

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Bundestagsdrucksachen zum Thema

 



Drucksache 13/617 (17.02.95): Antrag
Maßnahmen gegen Korruption

Initiative: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Stand: Abgelehnt



Drucksache 14/3933 (25. 07. 2000): Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage
– Drucksache 14/3854 –
Korruptionsprävention



Drucksache 14/7796 (12. 12. 2001): Gesetzentwurf
Entwurf eines Gesetzes zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen und zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen

Drucksache 14/8285 (20. 02. 2002): Gesetzentwurf der Bundesregierung

Drucksache 14/8896 (24. 04. 2002): Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

Drucksache 14/9335 (10. 06. 2002): Unterrichtung durch den Bundesrat
Anrufung des Vermittlungsausschusses

Drucksache 14/9794 (16. 07. 2002): Unterrichtung durch den Bundesrat
Zustimmungsversagung

Drucksache 14/9798 (16. 07. 2002): Unterrichtung durch den Bundesrat
Anrufung des Vermittlungsausschusses

Initiative: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Stand: Abgelehnt



Drucksache 14/9356 (11. 06. 2002): Gesetzentwurf
Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige
Unternehmen

Drucksache 14/9710 (03. 07. 2002): Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

Drucksache 14/9794 (16. 07. 2002): Unterrichtung durch den Bundesrat
Zustimmungsversagung

Drucksache 14/9798 (16. 07. 2002): Unterrichtung durch den Bundesrat
Anrufung des Vermittlungsausschusses

Initiative: Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen
Stand: Abgelehnt

Scheitern der Gesetzentwürfe an Diskontinuität bei Ablauf der Wahlperiode.




Drucksache 16/4459 (28. 02. 2007): Antrag
Keine Toleranz gegenüber Korruption

Initiative: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (federführend)
Stand: Abgelehnt




Drucksache 16/5166 (27. 04. 2007): Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 16. bis 27. April 2007 eingegangenen Antworten der Bundesregierung, Frage 32: Stand der Einführung eines bundesweiten zentralen Registers zur Korruptionsbekämpfung sowie diesbezüglich vorgesehene gesetzliche Regelungen



Drucksache 16/6786 (24. 10. 2007): Antrag
Für ein transparentes, mittelstandsfreundliches, innovationsoffenes und soziales Vergaberecht

Initiative: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Stand: Zurückgezogen  




Drucksache 16/8810 (10. 04. 2008): Antrag
Vergaberecht reformieren – Rechtssicherheit schaffen – Eckpunkte für die Reform des Vergaberechts


Initiative: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (federführend)
Stand: Abgelehnt  



Drucksache 16/9780 (25. 06. 2008): Gesetzentwurf
Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen (Korruptionsregister-Gesetz)

Initiative: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (federführend)
Stand: Abgelehnt  



Bundesrat Drucksache 349/08 (23.05.08): Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts

Bundesrat Drucksache  349/1/08 (20.06.08): Empfehlungen der Ausschüsse

Drucksache 16/10117 (13. 08. 2008): Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts

Drucksache 16/11437 (17. 12. 2008): Entschließungsantrag

Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (20.04.2009)

Initiative: Bundesregierung
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (federführend)
Stand: Verkündet



Zur detaillierten Suche nach Drucksachen des Deutschen Bundestags. Diese Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es finden nur Drucksachen ab dem Jahr 1998 Berücksichtigung.