Vereinsgremien
Vorstand
Zuletzt wurde im Juni 2010 ein neuer Vorstand für eine dreijährige Amtsperiode gewählt. Der Vorstand hat zwölf Mitglieder. Die Vorsitzende und ihre beiden Stellvertreter bilden den geschäftsführenden Vorstand. In der laufenden Amtsperiode hat der Vorstand durch das Instrument der Ergänzungswahl die Möglichkeit, weitere Vorstandsmitglieder zu kooptieren.
Zum Anforderungsprofil eines jeden Vorstandsmitglieds zählt es, laufend einen Gesamtüberblick über alle wesentlichen Aktivitäten von Transparency Deutschland zu haben und sich universell für die Aufgaben von Transparency Deutschland verantwortlich zu fühlen. Vorstandsmitglieder sollen Kapazität für flexible Einsätze bereithalten und zeitlich begrenzt Verantwortung für neue Themen übernehmen können.
Nach der Richtlinie von Transparency Deutschland für den Umgang mit Interessenkonflikten müssen die Mitglieder des Vorstands in einem Register alle finanziellen und nicht-finanziellen Interessen, die möglicherweise zu einem Interessenkonflikt führen oder als solcher wahrgenommen werden könnten, in einem Register, das der Öffentlichkeit zugänglich ist, offen legen.
Richtlinie von Transparency Deutschland für den Umgang mit
Interessenkonflikten
Interessenregister für Mitglieder des Vorstands, den Ethik-Beauftragten, die Themenführer, die Leiter der Regionalgruppen und den Geschäftsführer (pdf, 815 kB)
Kurzbiografien und Interessenregister der Vorstandsmitglieder und des Ethikbeauftragen
Beirat
Der im Jahr 2004 neu gegründete Beirat von Transparency Deutschland hat 20 Mitglieder, Vorsitzender ist seit 31. Oktober 2007 Prof. Dr. Hansjörg Elshorst. Die Mitglieder des Beirats sollen den Dritten Sektor, unter anderem Universitäten, Gewerkschaften und Medien repräsentieren.
Kurzbiografien der Beiratsmitglieder
Mitgliederversammlung
Die Protokolle der jährlichen Mitgliederversammlungen seit 2002 finden Sie hier.

