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Transparenzkommission der Stadt Potsdam legt Schlussbericht vor

Nach intensiver, sechsmonatiger Arbeit der Transparenzkommission der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat diese am 13.12.2011 ihren Schlussbericht beraten. Unter Einbindung aller Betroffenen - Stadtverordneten, städtischen Unternehmen und Verwaltung – und gemeinsam mit externen Sachverständigen wurde ein gutes Ergebnis erreicht. Für Transparency Deutschland waren Jochen Bäumel, Vorstandsmitglied, und Ulrike Löhr, Beauftragte des Vorstandes für die Betreuung der korporativen kommunalen Mitglieder, in der Kommission vertreten. Erste Empfehlungen der Kommission wurden bereits umgesetzt. Das Management der städtischen Beteiligungen muss von Verwaltung und Politik künftig als strategische Aufgabe verstanden werden. Mit den Empfehlungen der Transparenzkommission soll auch deutlich werden, dass die Unternehmen der Stadt gehören und damit den gewählten Repräsentanten verantwortlich sind. Der Schlussbericht wird Anfang 2012 dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam übergeben werden.

Die wesentlichen Empfehlungen der Transparenzkommission sind:

  • Erlass einer Compliance-Richtlinie, mit der die städtischen Holding-Gesellschaften verpflichtet werden, für die alle von ihnen kontrollierten Unternehmen Compliance-Programme zu implementieren sowie eine Organisation zu etablieren, die den Vorgaben der Richtlinie entsprechen und darüber hinaus spezifischen Risikolagen Rechnung tragen;
  • Erlass von für alle städtischen Gesellschaften geltenden Sponsoring-Richtlinien für das „aktive“ und „passive“ Sponsoring, um größtmögliche Transparenz hinsichtlich geleisteter und empfangener Sponsoring-, Spenden- und vergleichbarer Zuwendungen unter umfassender Einschaltung der Aufsichtsräte herzustellen;
  • Erlass einer Richtlinie betreffend die Bestellung und Anstellung von Geschäftsführern in den Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam;
  • verschiedene Vorschläge zur Vermeidung von Ämterkonzentrationen und hieraus potenziell resultierenden nachteiligen Folgewirkungen - so z. B. die Vermeidung gleichzeitiger Aufsichtsratsmitgliedschaft und Vertretung in der Gesellschafterversammlung, die Beschränkung der Anzahl von Aufsichtsratsmandaten, die verbindliche Verankerung eines Vier-Augen-Prinzips und Bestimmung einer „Karenzzeit“, während derer ein Wechsel von Entscheidungsträgern der Landeshauptstadt Potsdam in die von ihr kontrollierten Unternehmen zu unterbleiben hat);
  • Änderungen der Gesellschaftsverträge zur Lockerung von Verschwiegenheitspflichten, denen Aufsichtsratsmitglieder und Gesellschaftervertreter unterliegen, um die kommunalverfassungsrechtlich vorgesehene Information von Stadtverordnetenversammlung und Hauptausschuss zu verbessern, und
  • Änderung der Gesellschaftsverträge zur Stärkung der Rechte von Aufsichtsräten (vorrangig betreffend Informationsrechte und Zustimmungsvorbehalte).

Darüber hinaus regt die Transparenzkommission an zu überprüfen, ob die Errichtung von „Enkelgesellschaften“, an denen die Landeshauptstadt nur mittelbar beteiligt ist, jeweils auf nachvollziehbaren steuerlichen, rechtlichen oder betriebswirtschaftlichen Erwägungen beruhte.

Den Schlussbericht der Transparenzkommission sowie die Sitzungsprotokolle können Sie auf der Webseite der Landeshauptstadt Potsdam nachlesen.

Ulrike Löhr, Beauftragte des Vorstandes für die Betreuung der korporativen kommunalen Mitglieder, Transparency Deutschland

Diese Nachricht ist im Newsletter 01/ 2012 vom Januar 2012 erschienen.